02.05.2013
DSL-Tempodrosselung
DSL-Drosselung nun doch für alle Kunden
Autor: Stefan Kuhn, Konstantin Pfliegl
Foto: Deutsche Telekom
Die Deutsche Telekom legt noch einen drauf: Während bisher nur DSL-Neuverträgen eine Drosselung drohte, soll diese nun auch für bestehende Verträge gelten.
Die Deutsche Telekom hatte im April angekündigt, ihre Internet-Flatrates künftig nicht mehr für Neukunden anzubieten. So werden etwa DSL-Anschlüsse mit einer Geschwindigkeit von bis zu 16 MBit/s ab einem monatlichen Datentransfer von 75 GByte auf 384 KByte/s gedrosselt.
Die geplante DSL-Drosselung der Deutschen Telekom soll nun aber doch alle Kunden treffen: Bis 2018 sollen alle Festnetzanschlüsse auf die IP-Technik umgestellt werden, inklusive neuen Geschäftsbedingungen. Das berichtet Zeitung Die Welt.
Dabei gibt es für die Deutsche Telekom nach eigenen Aussagen auf keinen Weg zurück - die Drosselung kommt auf jeden Fall: „Für uns ist das Thema zu wichtig, als dass wir zurückzurudern könnten“, sagte Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Deutschen Telekom, der Zeitung. Es sei fair, dass diejenigen, die das Netz am stärksten nutzen, auch mehr zahlen.
Die Drosselung könnte aber unter Umständen nicht für jede Webseite gelten. So führt die Deutsche Telekom nach Angeben der Zeitung bereits Gespräche mit Inhalte-Anbietern, deren Dienste von der Drosselung ausgenommen werden sollen. „Wir wollen diese Möglichkeiten diskriminierungsfrei anbieten, das heißt, wir reden mit jedem über diese Modelle, der sich bei uns meldet“, sagte van Damme.
Wenn Webseiten, die große Datenvolumen verbrauchen, zum Beispiel Video-Portale wie Youtube, Geld an die Deutsche Telekom bezahlen, dann werden diese Daten beim Nutzer nicht mitgezählt. Sie wären dann von der geplanten DSL-Drosselung ausgenommen. Das gilt auch für den Telekom-eigenen Dienst T-Entertain.
Fazit
Bislang sind Bestandskunden von der geplanten Drosselung ohnehin noch nicht betroffen. Und auch für Neukunden ändert sich bis 2016 erst einmal nichts. Daher heißt es erst einmal abwarten, was die nächsten Jahre bringen.
Update
Inzwischen sind die neuen AGB der Deutschen Telekom online als PDF-Datei verfügbar. Im Abschnitt „2.3 Datenvolumen“ der AGB fixiert der DSL-Anbieter, wie das übertragene Datenvolumen berechnet wird, und ab wann bei den verschiedenen Call-&-Surf-Produkten die Verbindung gedrosselt wird:
„Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten übertragenen Datenvolumen (Down- und Upload) wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 384 kbit/s (Down- und Upload) begrenzt. Die Zählung des übertragenen Datenvolumens beginnt jeden Monat mit dem Kalendertag der betriebsfähigen Bereitstellung des aktuellen Call & Surf-Produktes. Am gleichen Kalendertag des Folgemonats wird eine gegebenenfalls erfolgte Begrenzung wieder aufgehoben.“
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