25.02.2022
EU Data Act
EU-Kommission regelt Rechtsrahmen für die Nutzung von IoT-Daten
Autor: Frank Kemper
Shutterstock/Wekatz Graphics
Wem gehören die Daten, die eine Maschine produziert und wer darf sie nutzen? Dieses Feld ist bislang rechtlich noch grundsätzlich nicht geregelt. Mit dem Data Act legt die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf vor, der die digitale Wirtschaft verändern könnte.
Die Nutzung von maschinengenerierten Daten verbessern soll ein neues Gesetz, das EU-Digitalkommissarin Margrethe Vestager jetzt in Brüssel vorgestellt hat. Der sogenannte Data Act ist der Schlusspunkt einer Reihe von Gesetzesinitiativen, mit denen die EU die Digitalwirtschaft stärken, aber auch die Rechte der EU-Bürger schützen will.
80 Prozent ungenutzt
Nach Schätzungen der EU-Kommission bleiben derzeit rund 80 Prozent aller Daten, die von Maschinen und IT-Systemen generiert werden, ungenutzt, weil der Zugriff darauf nicht geregelt ist. Ein gesetzlicher Rahmen, so hofft Vestager, könnte die Nutzung verbessern und so das EU-Bruttoinlandsprodukt bis 2028 um bis zu 270 Milliarden Euro steigern.
Im Kern enthält der Kommissionsvorschlag folgende Punkte:
Recht der Nutzer auf Zugang und Nutzung User-generierter Daten
Verbot unfairer Vertragsklauseln in standardisierten Datenlizenzverträgen
Recht auf Datenzugang und -nutzung durch öffentliche Stellen
Bestimmungen, die eine Erleichterung des Wechsels von Datenverarbeitungsdiensten (insbesondere Cloud- und Edge-Anbieter) ermöglichen sollen
Anforderungen an die Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten sowie an die internationale Datenübertragung
Ein praktischer Anwendungsfall, in dem der Data Act eine Rolle spielen könnte, ist zum Beispiel das vernetzte Auto. Bereits heute erzeugen und speichern moderne Autos enorme Datenmengen. Erfasst wird alles Mögliche, von der gefahrenen Strecke bis zur Häufigkeit der Nutzung des CD-Players. Diese Daten gehören nach heutiger Auffassung in der Regel dem Fahrzeughersteller. Nur er kann sie auslesen und nutzen, obwohl der Fahrer einen entscheidenden Anteil am Zustandekommen dieser Daten hatte.
Wer darf Daten des Autos nutzen?
In Zukunft soll der Data Act regeln, in welcher Weise dem Nutzer eines Produktes Zugriff auf die von ihm erzeugten Daten ermöglicht wird. Denkbar wäre etwa, dass der Autobesitzer statistische Daten seiner Autonutzung an seine Versicherung weitergeben möchte, um einen günstigeren Versicherungsbeitrag zu erhalten.
Industrie-Branchenverbände reagierten in ersten Stellungnahmen verhalten. Sie befürchten, der Data Act könne sich zu einem Hemmschuh für die Kommerzialisierung von Daten entwickeln und so die Wettbewerbsfähigkeit er europäischen Digitalwirtschaft beeinträchtigen.
Wann und in welcher Ausprägung der Data Act in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Die EU-Kommission hat Verhandlungen mit dem EU-Parlament angekündigt.
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