31.05.2017
Ex-Google-Manager
Uber feuert Entwickler Anthony Levandowski
Autor: dpa
Der Rechtsstreit zwischen der Google-Schwesterfirma Waymo und Uber spitzt sich weiter zu. Jetzt droht dem umstrittenen Entwicklungschef der Uber-Roboterwagen Anthony Levandowski die Kündigung, falls er weiterhin die Zusammenarbeit bei der Untersuchung verweigert.
Mitten im Streit um Roboterwagen-Technik mit der Google-Schwesterfirma Waymo hat Uber den prominenten Entwickler Anthony Levandowski gefeuert. Waymo wirft dem früheren Google-Manager Levandowski in einer Klage gegen Uber vor, er habe vor seinem Abgang beim Internet-Konzern tausende vertrauliche Dokumente mitgenommen.
Levandowski macht in dem Verfahren von dem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern, wenn man sich damit selbst belasten könnte. Uber hatte ihn Mitte des Monats ultimativ aufgefordert, er solle ausdrücklich bestätigen, dass er keine fremden Unterlagen besitze - oder diese aushändigen. Wenn er weiter die Zusammenarbeit bei der Untersuchung verweigere, könne er entlassen werden, hieß es schon damals.
Laut dem Kündigungsbrief an Levandowski, den am Dienstag die "Washington Post" veröffentlichte, hat er jetzt noch 20 Tage Zeit, seine Entlassung abzuwenden, wenn er den Forderungen schließlich nachgibt. Uber erklärte, das Roboterwagen-Projekt der Firma solle nun weiter von Eric Meyhofer geführt werden, der bereits kommissarisch für Levandowski eingesprungen war.
In dem Streit geht es vor allem um die Laser-Radare, mit denen selbstfahrende Autos ihre Umgebung abtasten. Levandowski war ein Vorreiter der Technologie bei den Google-Roboterwagen. Nach seinem Abgang beim Internet-Konzern gründete er im vergangenen Jahr die auf selbstfahrende Lastwagen spezialisierte Firma Otto. Uber kaufte das Unternehmen für 680 Millionen Dollar und machte Levandowski zum Chef seines Roboterwagen-Programms.
Uber bestreitet, dass die Firma fremdes Wissen verwendet oder auch nur im Haus gehabt habe. Der zuständige kalifornische Richter fand die Vorwürfe von Waymo aber so begründet, dass er in einem für Zivilverfahren äußerst ungewöhnlichen Schritt Staatsanwälte für Ermittlungen wegen des Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen einschaltete.
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