14.07.2016
Online-Werbung
Kartellwächter nehmen Googles Kerngeschäft ins Visier
Autor: dpa
Ken Wolter / Shutterstock.com
Nachdem die EU-Wettbewerbshüter dem Internet-Konzern Google bereits bei der Shopping-Suche und dem Android-OS einen unfairen Wettbewerb vorwerfen, nehmen die Kartellwächter nun auch das Kerngeschäft der US-Amerikaner ins Visier.
Die EU-Kartellwächter verschärfen ihr Vorgehen gegen Google und werfen dem Internet-Riesen erstmals auch unfairen Wettbewerb in seinem Kerngeschäft vor. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten von Unternehmen ein, auf ihren Websites Suchmaschinenwerbung von Googles Wettbewerbern anzuzeigen, erklärte die EU-Kommission am Donnerstag. Zusätzlich weitete die Brüsseler Behörde die Vorwürfe im Wettbewerbs-Verfahren zur Shopping-Suche aus.
Es ist der dritte Bereich, in dem die Kommission Google in einem sogenannten "Statement of Objections" unfairen Wettbewerb vorwirft und Änderungen fordert. In den ersten beiden Verfahren, die auf diese Eskalationsstufe kamen, geht es um Shopping-Angebote und das weltweit dominierende Betriebssystem Android. Zu den Shopping-Diensten hieß es jetzt, google seien weitere Beweismittel und Daten übermittelt worden, die die Vorwürfe der Kommission untermauerten.
Auch das Werbegeschäft prüfen die Brüsseler Kartellwächter schon seit Jahren. Google wies die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens stets zurück.
Umsatztreiber Online-Werbung
Rund 90 Prozent der Google-Umsätze von 74,5 Milliarden Dollar kamen im vergangenen Jahr aus dem Geschäft mit Online-Werbung. Dabei bringen Anzeigen im Umfeld der Internet-Suche nach wie vor das meiste Geld ein. Beim neuen Dachkonzern Alphabet steuerten alle anderen Geschäftsbereiche neben Google nur knapp 450 Millionen Dollar Umsatz bei. Es geht somit um den Kern des Geschäfts des gesamten Konzern.
Im April warf die Kommission Google in einem zweiten Verfahren vor, mit der Geschäftspolitik bei Android den Wettbewerb im Smartphone-Markt zu behindern. Sie stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns zwingend auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssten. Außerdem biete der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern finanzielle Anreize dafür, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallieren.
Bei EU-Wettbewerbsverfahren drohen in letzter Konsequenz Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Die Kommission startete die erste Wettbewerbsprüfung von Google bereits Anfang 2010.
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