04.11.2016
Keine Benachteiligung
Google wehrt sich gegen Beschwerde der EU-Wettbewerbshüter
Autor: dpa
Bloomua / Shutterstock.com
Zurückweisung der Vorwürfe: Google wehrt sich gegen die Behauptung der EU-Kommission, dass die Shopping-Suche einen Nachteil für die Wettbewerber darstellt. Die Suchmaschine kritisiert zudem die Nichtbeachtung der Rolle von Amazon.
Google weist die Vorwürfe der EU-Kommission, die Shopping-Suche des Internet-Konzerns benachteilige Wettbewerber, weiterhin zurück. In einer Antwort auf die aktualisierten Beschwerdepunkte der Brüsseler Behörde bekräftigte Google, das Vorgehen sei im Interesse der Nutzer und verzerre den Wettbewerb nicht. Die Kommission wirft Google vor, in der Shopping-Suche eigene Dienste zu bevorzugen und damit Konkurrenten wie Preissuchmaschinen zu benachteiligen. In letzter Konsequenz können am Ende des Verfahrens eine Milliarden-Strafe und Auflagen für das Geschäftsmodell stehen.
Missachtung von Amazon
Google kritisiert unter anderem, die Kommission berücksichtige nicht die Rolle des weltgrößten Online-Händlers Amazon und missachte damit, wie die meisten Menschen tatsächlich online einkauften. So habe eine jüngste Studie ergeben, dass in Deutschland ein Drittel der Online-Shopper zunächst bei Amazon suche - unabhängig davon, wo sie am Ende kauften. Nur 14,3 Prozent schauten zunächst bei Google nach und lediglich 6,7 Prozent bei Preisvergleichs-Portalen.
Google Shopping Ads
In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Das betrachten EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen als Bevorzugung eigener Dienste. Google kontert, diese "verbesserten" Suchergebnisse erleichterten den Nutzern die Auswahl und den Kontakt zu Händlern. "Das ist keine Bevorteilung, sondern wir hören unseren Kunden zu", erklärte der Internet-Konzern in einem Blogeintrag am Donnerstag.
Kunden kämen auf verschiedensten Wegen zu Online-Händlern, argumentierte Google: "Über allgemeine Suchmaschinen, spezialisierte Suchdienst, Händler-Plattformen, soziale Medien und Online-Anzeigen." Außerdem erreichten die Händler die Kunden immer mehr auch direkt, zum Beispiel über Apps auf mobilen Geräten.
Das Verfahren ist eines von drei, in denen die EU-Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Hier steht Mitte November die Antwort von Google auf die Vorwürfe der Wettbewerbshüter an. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst "AdSense for Search", bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können.
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