27.09.2017
Nach Milliarden-Strafe
Google will Shopping-Suche abspalten
Autor: Laura Melchior
pixinoo / shutterstock.com
Google muss aufgrund gerichtlicher Auflagen seine Produktsuche umstrukturieren. In Zuge dessen will der Internet-Konzern nun seine Shopping-Suche auslagern.
Google zieht offenbar aus der EU-Rekordstrafe seine Konsequenzen und plant seine Shopping-Suche von der Websuche abzukoppeln. Der entscheidende Unterschied bei der entkoppelten Shopping-Suche ist, dass dann künftig nicht mehr nur Googles Shopping-Ergebnisse in der Suche auftauchen, sondern auch andere Webshops die Möglichkeit haben, sich hier einzukaufen.
Somit bieten sich für Online-Händler neue attraktive Werbemöglichkeiten. Das Einbuchen war zwar bereits in der Vergangenheit für Händler möglich, allerdings mussten sie dafür immer den Umweg über Google Shopping gehen. In der neuen losgelösten Suche soll das nicht mehr notwendig sein.
Google muss selbst zahlen
Google Shopping selbst muss dann künftig - wie jeder andere Händler auch - die eigenen Anzeigen kaufen und dafür Geld an die Suchmaschine Google zahlen, berichtet Google Watchblog. Letztlich also nur eine Umverteilung im eigenen Unternehmen. Daher gäbe es aber für Google besondere Auflagen. Google selbst dürfe nur Anzeigen kaufen, wenn es für das Produkt und den zu erwartenden Umsatz angemessen sei.
Im Juni verhängte die EU gegen Googles Shopping-Suche eine Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro. Die Begründung damals lautete: Der US-Konzern habe "seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft".
Die Geldbuße ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 dem Chipkonzern Intel aufgebrummt hatten. Die EU-Kommission verlangt zudem, dass Google das beanstandete Verhalten innerhalb von 90 Tagen abstellt. Diese Frist läuft zum 28. September aus. Bis dahin muss Google die geforderten Änderungen umgesetzt haben. Ansonsten drohen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet.
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