22.11.2019
Streit um EU-Urheberrecht
Französische Verleger legen gegen Google Beschwerde ein
Autor: dpa
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Im Streit um die Anwendung des EU-Urheberrechts haben französische Verleger Beschwerde gegen Google eingereicht. Sie argumentieren, dass der Internet-Gigant eine "Quasi-Monopolposition" habe und seine beherrschende Marktstellung ausnutze.
Französische Verleger haben im Streit um die Anwendung des EU-Urheberrechts Beschwerde gegen Google eingereicht. Das teilte der Verband L'Alliance de la presse d'information générale am Donnerstagabend in Paris mit. Die Beschwerde wurde demnach bereits am Dienstag bei der nationalen Wettbewerbsbehörde eingelegt. Sie kam nicht überraschend - die Verleger hatten sie im Oktober angekündigt.
Die im Frühjahr auf EU-Ebene verabschiedete Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern.
Hoffnungen auf Zahlungen von Google
Europäische Verleger hatten sich Hoffnungen auf Zahlungen von Google gemacht, nachdem in der Reform das sogenannte Leistungsschutzrecht festgeschrieben wurde. Demnach müssen Suchmaschinen Lizenzen für die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten erwerben.
Google will in Frankreich als erstem Land mit den neuen Regeln auf die standardmäßige Anzeige kleiner "Snippet"-Vorschauen von Presseartikeln mit Textausschnitten und Bildern verzichten und kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zahlen. "Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse - und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet", erklärte der zuständige Top-Manager Richard Gingras vor rund zwei Monaten. "Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken."
Eine "Quasi-Monopolposition"
Die französischen Verleger argumentieren, dass der Internet-Gigant eine "Quasi-Monopolposition" habe und seine beherrschende Marktstellung ausnutze.
Die Verlage bekommen von Google die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, dass sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen. Eine Vergütung der Verlage ist dabei nicht vorgesehen.
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