Google
27.05.2014
Nach EuGH-Urteil

Bund will bei Google-Löschanträgen schlichten

Die Bundesregierung will Internet-Nutzer offenbar unterstützen, wenn diese Löschanträge gegenüber Suchmaschinen wie Google stellen - mit klaren Regeln und einer Schlichtungsstelle.Die Bundesregierung will Internet-Nutzer offenbar unterstützen, wenn diese Löschanträge gegenüber Suchmaschinen wie Google stellen - mit klaren Regeln und einer Schlichtungsstelle.Die Bundesregierung will Internet-Nutzer offenbar unterstützen, wenn diese Löschanträge gegenüber Suchmaschinen wie Google stellen - mit klaren Regeln und einer Schlichtungsstelle.
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Die Bundesregierung will Internet-Nutzer offenbar unterstützen, wenn diese Löschanträge gegenüber Suchmaschinen wie Google stellen - mit klaren Regeln und einer Schlichtungsstelle.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) will die Bundesregierung nicht allein den Betreibern von Suchmaschinen die Entscheidung überlassen, welche Internetverweise gelöscht werden. Deshalb seien "ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren und eine Mediationsstelle" notwendig, sagte Ole Schröder (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, dem Handelsblatt. Wie die Zeitung am heutigen Dienstag berichtet, wolle die Regierung zügig Regeln aufstellen, wann Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Seiten im Internet löschen müssen.
Derzeit werden demnach bereits Gespräche mit Google geführt, wie die Ausgestaltung des Verfahrens aussehen könnte. Am 5. Juni 2014 ist zudem ein Treffen der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer geplant, um das gemeinsame Vorgehen zu besprechen. Die Datenschutzbeauftragten sollen auch an der Schlichtungsstelle, die Betroffenen bei Löschanträgen gegenüber Suchmaschinenbetreibern helfen soll, beteiligt sein. Jedenfalls dürfe die Entscheidung nicht bei den Unternehmen allein liegen: "Es muss verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen", so Schröder.
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Mitte Mai hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, "der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich". In einem Verfahren gegen Google berief sich der EuGH dabei auf die EU-Datenschutzrichtlinie.

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