06.06.2019
Höheres Mindest-Zusatzgebot
Regeländerung bei 5G-Auktion soll Prozess beschleunigen
Autor: dpa
bymandesigns / shutterstock.com
Die Bundesnetzagentur will das Mindest-Zusatzgebot bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen von zwei Millionen Euro auf 13 Millionen Euro erhöhen. Die Bieter sollen so schneller an ihre Schmerzgrenze kommen und die Auktion rascher beendet werden.
In der festgefahrenen Auktion von 5G-Mobilfunkfrequenzen wird ein Ende allmählich absehbarer. Die Bundesnetzagentur entschied am Mittwoch, das Mindest-Zusatzgebot deutlich zu erhöhen - künftig müssen die Bietenden also mehr Geld auf den Tisch legen, um ein Höchstgebot abzugeben und einen zusätzlichen Block zu bekommen. Bisher lag die Zusatzzahlung - Mindestinkrement genannt - nur bei zwei Prozent des bisherigen Höchstgebots, grob gesagt und je nach Block also knapp drei Millionen Euro. Künftig ist hingegen eine Zusatzzahlung von mindestens 13 Millionen Euro nötig.
Durch die Änderung dürfte der Bund nicht mehr Geld einnehmen als nach den alten Regeln. Ein Sprecher der Netzagentur sagte, man wolle die Auktion beschleunigen. Die Logik dahinter: Durch die höheren Mindestinkremente erreichen die Teilnehmer - die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica Deutschland und 1&1 Drillisch - schneller die Schmerzgrenze, an der sie nicht noch tiefer in die Tasche greifen wollen. Dann würde kein neues Höchstgebot abgegeben und die Auktion endet.
Auktion läuft seit über elf Wochen
Die Versteigerung läuft seit mehr als elf Wochen und damit länger als jede andere Mobilfunk-Auktion in Deutschland. Die Höchstgebote summieren sich nach 467 Runden auf knapp 6,2 Milliarden Euro - der bisherige Runden-Höchstwert lag bei 224 Runden. Zuvor hatte das "Handelsblatt" über die Regeländerung berichtet.
Die Änderung betrifft nur die umkämpften Blöcke im 3,6-Gigahertz-Bereich - hier zeigen sich die Firmen seit Wochen unnachgiebig. Bei den 2-Gigahertz-Blöcken ist hingegen seit langem mehr oder minder Ruhe, hier scheint die Verteilung entschieden.
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