02.03.2016
Missbrauch von Nutzerdaten?
Verfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook
Autor: Stefan Hofer
gmstockstudio / Shutterstock.com / Bundeskartellamt
Die Frage, ob der Primus unter den Social Networks seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, treibt auch das Bundeskartellamt um. Die Wettbewerbsbehörde hat ein Verfahren gegen Facebook eröffnet.
Was vielen Nutzer vermutlich zu aufwendig ist, hat das Bundeskartellamt nun offenbar getan: Die deutschen Wettbewerbshüter haben sich die Nutzungsbedingungen von Facebook genauer durchgelesen und - was noch wichtiger ist - sie haben Anstoß daran genommen.
Verfahren gegen Facebook
Um dem Verdacht nachzugehen, ob das Social Network seine marktbeherrschende Stellung ausnutze, hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen die Facebook Inc. in den USA, deren irische Tochterfirma sowie die Facebook Germany GmbH in Hamburg eingeleitet. Geprüft werden müsse, "ob die Verbraucher über die Art und den Umgang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden", argumentiert das Amt, das das Verfahren in engem Kontakt mit der EU-Kommission sowie mit Verbraucherschutzverbänden und Datenschutzbeauftragten durchführt.
Erst am Montag hatte das Landgericht Berlin das Social Network zu einer Ordnungsstrafe in Höhe von 100.000 Euro verurteilt. Stein des Anstoßes war auch hier der Umgang von Facebook mit den Nutzungsbedingungen, genauer gesagt den Nutzungsrechten an den Inhalten der User. Laut einer Sprecherin des Konzerns werde Facebook das Bußgeld zahlen.
Erst noch zeigen muss sich, ob eine aktuelle Änderung beim Facebook-Algorithmus im Sinne der Nutzer ist. Bislang siegte die Relevanz über die Aktualität von Beiträgen: Der Algorithmus des sozialen Netzwerks begünstigte Beiträge und Themen im News Feed, die dem gegenwärtigen Interesse des Users entsprechen. Andere soziale Apps wie Snapchat und Twitter dagegen setzen ganz auf die chronologische Darstellung. Diese Strategie greift nun auch Facebook auf und gibt Live-Videos den Vorrang im News-Feed, damit die Spots nicht untergehen.
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