14.01.2019
Bundeskartellamt
Sammeln von Nutzerdaten soll Facebook teilweise verboten werden
Autor: Sonja Kroll
Fotolia.com/Pavel Ignatov
Facebooks Datenaustausch mit externen Medien ist den deutschen Wettbewerbsbehörden ein Dorn im Auge. Das Bundeskartellamt will bereits in Kürze dem Netzwerk das Sammeln von Nutzerdaten verbieten.
Das neue Jahr fängt in Deutschland für Facebook nicht optimal an. Im schon länger schwelenden Streit um Datenbündelung will das Bundeskartellamt hierzulande gegen das soziale Netzwerk vorgehen. Der Vorwurf: Facebook verstoße gegen die Wettbewerbsrichtlinien, indem gesammelte Nutzerdaten von Drittanbietern angehäuft werden.
Bereits in den nächsten Wochen soll Facebook dementsprechend untersagt werden, Daten mit anderen Unternehmen auszutauschen. Soziale Medien wie die Tochterunternehmen Instagram und WhatsApp, aber auch externe Konkurrenten wie Twitter sollen in Zukunft nicht mehr durch Einrichtung von Schnittstellen den Datenaustausch mit Facebook befördern.
Bereits in den nächsten Wochen soll Facebook dementsprechend untersagt werden, Daten mit anderen Unternehmen auszutauschen. Soziale Medien wie die Tochterunternehmen Instagram und WhatsApp, aber auch externe Konkurrenten wie Twitter sollen in Zukunft nicht mehr durch Einrichtung von Schnittstellen den Datenaustausch mit Facebook befördern.
So soll verhindert werden, dass Facebook noch mehr Nutzerdaten neben den im eigenen Netzwerk erhobenen ansammelt. Zusammen entstünde dadurch nämlich eine Datenfülle, die Facebook Wettbewerbsvorteile verschaffe.
Laut Bild am Sonntag will sich Facebook gegen die Maßnahmen des Bundeskartellamts wehren. Sollte das Unternehmen gegen die Auflagen der deutschen Aufsichtsbehörden verstoßen, könnten jedoch Strafgelder in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro fällig werden.
Das Bundeskartellamt hatte bereits Ende Dezember 2018 angekündigt, in Kürze die Entscheidung in Sachen Drittdatenmissbrauch bei Facebook treffen zu wollen.
Laut Bild am Sonntag will sich Facebook gegen die Maßnahmen des Bundeskartellamts wehren. Sollte das Unternehmen gegen die Auflagen der deutschen Aufsichtsbehörden verstoßen, könnten jedoch Strafgelder in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro fällig werden.
Das Bundeskartellamt hatte bereits Ende Dezember 2018 angekündigt, in Kürze die Entscheidung in Sachen Drittdatenmissbrauch bei Facebook treffen zu wollen.
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