17.03.2015
Gemeinschaftsstandards
Facebook erklärt Benimm-Regeln für Posts
Autor: Laura Melchior
Facebook
Facebook erklärt mit seinen "Gemeinschaftsstandards", welche Inhalte geteilt werden dürfen. Gemeldete Posts, die dagegen verstoßen, werden gelöscht.
Facebook hat seine Verhaltensregeln überarbeitet, die Nutzern erklären sollen, welche Inhalte auf Facebook geteilt werden dürfen und welche das soziale Netzwerk entfernt.
Gemeinschaftsstandards sollen nun Orientierung geben und sind in folgende vier Kategorien aufgeteilt: "Deine Person schützen", "Respektvollen Umgang fördern", "Deine Kontoinformationen und persönlichen Daten schützen", "Dein geistiges Eigentum schützen".
In der Vergangenheit wurde Facebook kritisiert, weil oft harmlose Inhalte gesperrt aber unseriöse Postings nicht geahndet wurden. Die neuen sogenannten Bei Ersterer geht es um Bedrohungen der öffentlichen und persönlichen Sicherheit, im nächsten Block geht es darum andere nicht zu beleidigen oder zu diffamieren. Im dritten Block betont Facebook, dass Nutzer bei Eintritt in das soziale Netzwerk ihr Einverständnis geben, ihren echten Namen zu verwenden sowie keine persönlichen Informationen Anderer ohne deren Zustimmung zu veröffentlichen. Im letzten Abschnitt geht Facebook auf geistiges Eigentum ein und verweist auf die Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen, mit denen Nutzer bestimmen würden, wie Inhalte geteilt werden.
Grundsätzlich ändert Facebook seine Regeln nicht. Sie werden stattdessen um neue Punkte ergänzt, wie etwa der Umgang mit terroristischen Inhalten oder sexuellem Missbrauch. Das Thema "Nacktheit" ist nun explizierter definiert. Bilder von stillenden Müttern sind erlaubt, Fotos von Genitalien, blanken Pobacken oder nackten Brüsten sind dagegen verboten.
Facebook verlässt sich auf seine Nutzer und setzt darauf, dass diese inakzeptable Inhalte melden. Eine Überprüfung aller Postings wäre bei mittlerweile 1,4 Milliarden Nutzern des sozialen Netzwerks auch nicht möglich.
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