15.01.2016
Aktuelles BGH-Urteil
Facebook-Einladungsmails verstoßen gegen Wettbewerbsrecht
Autor: Katharina Schneider
shutterstock.com/Gil C
Facebooks "Freunde finden"-Funktion - wie sie bisher existiert - verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Die "Freunde finden"-Funktion von Facebook - wie sie aktuell existiert - verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Zuckerberg-Unternehmens nun zurückgewiesen.
Mit der Funktion "Freunde finden" können Facebook-User über ihr E-Mail-Adressbuch suchen, wer ihrer Bekannten das Netzwerk ebenfalls nutzt. Facebook verschickt an Nichtmitglieder anschließend Einladungen zum Beitritt. Diese stellen laut BGH im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UWG unzulässig belästigende Werbung dar.
Einladungen werden als Werbung wahrgenommen
Denn: Sie sind Werbung. Auch wenn ihr Versenden letztlich durch das Facebook-Mitglied ausgelöst wird, werden sie doch nicht als persönliche Nachricht wahrgenommen, so der BGH.
Außerdem hat der erste Zivilsenat in Karlsruhe entschieden, dass Facebook seine User beim Vorgang "Freunde finden" über Art und Umfang der Nutzung der Kontaktdaten informieren muss. Laut BGH ist es für den Nutzer nämlich keinesfalls klar, dass die Daten importiert und von Facebook genutzt werden.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland (vzbv). Alle Instanzen gaben dem Kläger recht. Der BGH hat nun die Revision von Facebook zurückgewiesen.
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