Facebook
29.07.2015
Pseudonyme

Datenschützer gegen Facebook-Klarnamenpflicht

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Das Recht, Pseudonyme zu benutzen, ist in Deutschland gesetzlich verankert. Datenschützer Caspar will Facebook nun per Verwaltungsanordnung zwingen, die Klarnamenpflicht aufzugeben.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar steigt im Kampf um Privatsphäre erneut mit Facebook in den Ring. Unter Berufung auf das deutsche Telemediengesetz, das Nutzern den Gebrauch von Pseudonymen verbrieft, will der Datenschützer nun Facebook über eine Verwaltungsanordnung verbieten, die Nutzer des sozialen Netzwerks zum Gebrauch ihrer tatsächlichen Namen zu zwingen.
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Anlass der erneuten Auseinandersetzung in Sachen Privatsphäre war die Beschwerde einer deutschen Facebook-Nutzerin: Der unter einem Pseudonym im Netzwerk aktiven Frau war das Facebook-Konto gesperrt worden. Für die Reaktivierung des Kontos forderte Facebook einen Identitätsnachweis über einen amtlichen Ausweis sowie die Nutzung des Klarnamens. Beides, so der Datenschutzbeauftragte, widerspreche den deutschen Privatsphärerichtlinien.
"Wir sind enttäuscht, dass Facebooks Klarnamen-Regeln wieder zum Thema werden, weil deutsche Gerichte sie mehrfach überprüft und Vertreter von Regulierungsbehörden entschieden haben, dass diese dem maßgeblichen europäischen Datenschutzrecht in jeder Hinsicht genügen", zitiert Welt.de eine Facebook-Sprecherin. Facebook beruft sich bei seinem Ansatz auf eine Entscheidung eines irischen Gerichts, das feststellte, dass der Klarnamenzwang aus gutem Grund - zum Beispiel zum Schutz vor Online-Belästigung - gerechtfertigt sei. Die irische Datenschutz-Gesetzgebung ist für Facebook ausschlaggebend, da das Unternehmen in der irischen Hauptstadt seine europäische Zentrale betreibt.
Anfang des Jahres 2015 war Facebook bereits in Bezug auf seine AGBs mit europäischen Datenschützern in Konflikt geraten. Schon vor vier Jahren hatte der Datenschützer Caspar Facebook wegen des Einsatzes der umstrittenen Gesichtserkennungssoftware rechtliche Schritte gegen das Netzwerk eingeleitet.

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