02.06.2014
Neues Widerrufsrecht
Wer viel zurückschickt, zahlt für Retouren
Autor: Konstantin Pfliegl
Foto: Shutterstock - Ganna Vasylenko
Ab Ende nächster Woche müssen Online-Shopper das Porto für Rücksendungen selbst bezahlen. Welche Shops bieten weiterhin kostenlose Retouren an? Und wird es teurer, wenn man viel zurückschickt?
Ab Ende nächster Woche dürfen Online-Händler die Rücksendekosten für bestellte Produkte immer auf den Kunden abwälzen – unabhängig vom Kaufpreis der Waren. Bislang galt das nur für Waren unter 40 Euro und beim Kauf auf Rechnung. Am 13. Juni tritt die europäische Verbraucherrechterichtlinie (EU-Richtlinie 83/2011) mit neuen Regeln für das Online-Shopping in Kraft.
Ob ein Händler von seinem neuen Recht Gebrauch macht und die Rücksendekosten künftig in Rechnung stellt, kann er selbst entscheiden. Viele große Internet-Shops haben aber bereits angekündigt, dass ihre Kunden die Ware bei Nichtgefallen weiterhin kostenlos retournieren dürfen. So teilten Amazon, Baur, Deichmann, Douglas, Galeria Kaufhof, H&M, Otto, Tchibo und Zalando auf Nachfrage des Tagesspiegels mit, dass Rücksendungen grundsätzlich kostenlos bleiben. „Wie bisher wird es für unsere Kunden auch ab dem 13. Juni ausreichen, die Ware einfach zurückzusenden“, so eine Tchibo-Sprecherin gegenüber dem Tagesspiegel.
Nach einer Umfrage der Universität Regensburg planen vor allem kleinere Online-Shops, die Rücksendekosten den Kunden bezahlen zu lassen: Drei Viertel der befragten Shops gaben an, einen kostenpflichtigen Rückversand in Erwägung zu ziehen.
Wer zu viel zurückschickt, muss wohl bald zahlen
Auch wenn der kostenlose Rückversand vor allem bei den großen Shops ein fester Bestandteil des Geschäftsmodells ist – womöglich kommen bald nicht mehr alle Kunden in den Genuss der kostenlosen Retouren: „Gleichzeitig nehmen wir an, dass Onlinehändler bei ihren Kunden künftig genauer hinschauen, und jene Kunden, die regelmäßig oder häufiger Waren zurücksenden, an den Kosten für die Retouren beteiligen werden“, so Bernhard Rohlede, Geschäftsführer des IT-Branchenverbands Bitkom, gegenüber dem Tagesspiegel.
Darauf müssen Sie bei Rücksendungen künftig achten
Doch was genau ändert sich am 13. Juni bezüglich den Rücksendungen im Versandhandel? Wussten Sie zum Beispiel schon, dass Sie Ihren Widerspruch künftig eindeutig erklären müssen? Ein Zurückschicken ohne Kommentar reicht nicht mehr aus. Und wie ist das eigentlich bei Downloads oder beim Kauf von Spezialanfertigungen wie einen Computer oder Gardinen?
Im Artikel „Das müssen Sie beim Online-Shopping wissen“ finden Sie nützliche Tipps und Tricks, auf was Sie beim Online-Shopping künftig achten sollten und wie Sie beim Rücksenden von Waren am besten vorgehen.
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