30.11.2021
Koalitionsvertrag
Retouren: Spenden statt Entsorgen künftig steuerfrei
Autor: Bärbel Edel
shutterstock.com/Fotomowo
Im neu veröffentlichten Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, steuerrechtliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen zu beseitigen. Der Branchenverband bevh spricht von einem "langersehnten Meilenstein".
Die Regierungsparteien haben sich im gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag darauf geeinigt, "bestehende steuerrechtliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen durch eine rechtssichere, bürokratiearme und einfache Regelung (zu) beseitigen, um so die Vernichtung dieser Waren zu verhindern."
Juliane Kronen, Mitglied im Vorstand des bevh und Geschäftsführerin innatura gGmbH begrüßt die geplante Neuregelung: "Wir begrüßen diesen langersehnten Meilenstein für mehr Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz. Er ist der Schlüssel dafür, durch einfachere Sachspenden mehr soziale Teilhabe zu schaffen. Das beste daran: Der konkrete Lösungsvorschlag liegt bereits auf dem Tisch, sodass dieses Koalitionsversprechen auch zügig umgesetzt werden kann."
Auch Gero Furchheim, Präsident des bevh und Sprecher des Vorstands der Cairo AG steht dem Vorhaben positiv gegenüber: "Eine langjährige Forderung des bevh wird jetzt erfüllt! Eine Blaupause, wie die neue Regierung ihre Pläne schnell und unbürokratisch umsetzen kann, haben wir bereits vor einem Jahr gemeinsam mit EY und unserem Mitglied innatura vorgelegt. Verlässliche Grundlage dafür bildet ein Rechtsgutachten von Dr. Wolfram Birkenfeld, Richter a.D. am Bundesfinanzhof vom April 2020. Im Detail: Es ist ausreichend, dass per Erlass des Finanzministeriums (UStAE) geregelt wird, dass bei einer Ware, die ein Unternehmen an einen fremden Dritten spendet, von einer fehlenden Marktgängigkeit auszugehen und daher die Bemessungsgrundlage auf null Euro zu bestimmen ist."
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