E-Commerce
22.05.2014
Neues Widerrufsrecht
1. Teil: „Das müssen Sie beim Online-Shopping wissen“

Das müssen Sie beim Online-Shopping wissen

Ab Mitte Juni gelten neue Regeln für das Online-Shopping: So müssen Sie zum Beispiel bei Rücksendung der Ware Ihren Widerruf eindeutig erklären. Das müssen Sie beim Online-Kauf künftig wissen.Ab Mitte Juni gelten neue Regeln für das Online-Shopping: So müssen Sie zum Beispiel bei Rücksendung der Ware Ihren Widerruf eindeutig erklären. Das müssen Sie beim Online-Kauf künftig wissen.Ab Mitte Juni gelten neue Regeln für das Online-Shopping: So müssen Sie zum Beispiel bei Rücksendung der Ware Ihren Widerruf eindeutig erklären. Das müssen Sie beim Online-Kauf künftig wissen.
Foto: Shutterstock - Goodluz
Ab Mitte Juni gelten neue Regeln für das Online-Shopping: So müssen Sie zum Beispiel bei Rücksendung der Ware Ihren Widerruf eindeutig erklären. Das müssen Sie beim Online-Kauf künftig wissen.
Das kennt wohl fast jeder Online-Shopper: Das gekaufte T-Shirt würde ein Nummer größer nicht ganz so eng am Bauch anliegen oder ein Produkt entspricht nicht den Erwartungen. Fast jeder Internetkäufer hat schon einmal etwas zurückgeschickt. Die durchschnittliche Retourenquote beim Online-Handel wird auf rund 50 Prozent geschätzt. Bei Bekleidung soll die Rücksendequote sogar bei bei über 65 Prozent liegen.
Zumindest eine Branche freut sich über die zahlreichen Rücksendungen: Die Paketdienste. Die Online-Shops haben damit hingegen vor allem eines – Aufwand und Kosten. Zumindest die Kosten werden bald zum Teil auf den Kunden abgewälzt: Am 13. Juni tritt die europäische Verbraucherrechterichtlinie (EU-Richtlinie 83/2011) mit neuen Regeln für das Online-Shopping in Kraft.
Kunden können zwar weiterhin gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückschicken – statt bisher dürfen aber die Händler die Rücksendekosten immer vom Kunden verlangen, unabhängig vom Kaufpreis der Ware. Bislang galt das nur für Waren unter 40 Euro und beim Kauf auf Rechnung. Zudem müssen Sie Ihren Widerspruch künftig eindeutig erklären – ein Zurückschicken ohne Kommentar reicht nicht mehr aus.
2. Teil: „Wichtige Tipps und Tricks zum Online-Shopping“

Wichtige Tipps und Tricks zum Online-Shopping

Die Stiftung Warentest hat nützliche Tipps und Tricks zusammengestellt, auf was Sie beim Online-Shopping künftig achten sollten und wie Sie beim Rücksenden von Waren am besten vorgehen.
  • Wer zahlt die Rücksendekosten? Überprüfen Sie vor einer Bestellung die Vertragsbedingungen des Online-Shops. Wer das Rückporto zahlt sollte unter „Folgen des Widerrufs“ stehen. Da die Rücksendung sperriger Waren wie einer Waschmaschine über eine Spedition teuer sein kann, muss Ihnen der Händler künftig vor der Bestellung mitteilen, wie hoch die Rücksendekosten sind.
  • Expressversand wird nicht ersetzt: Wenn Sie Ihre Bestellung besonders schnell ereichen soll und Sie einen Versand zum Beispiel per Expresslieferung gewählt haben, dann bleiben Sie auf den zusätzlichen Versandkosten sitzen. Der Händler muss Ihnen nur die günstigste Versandart ersetzen.
    Ein Beispiel: Der Standardversand kostet 2,99 Euro und der Expressversand kostet 6,99 Euro. Wenn Sie die Bestellung widerrufen, dann bekommen Sie nur den Standardversand für 2,99 Euro ersetzt.
  • Erst zurückschicken – dann gibt's das Geld: Der Händler muss Ihnen den Kaufpreis erst dann ersetzen, wenn die Ware wieder bei ihm eingetroffen ist.
    Sie können die Erstattung aber beschleunigen. Laut Stiftung Warentest können Sie dem Händler eine Kopie des Einlieferungsbelegs zusenden. In diesem Falls muss Ihnen der Verkäufer das Geld innerhalb von 14 Tagen erstatten.
    Die Erstattung erfolgt auf demselben Weg wie die Zahlung: Wenn Sie per Bankeinzug bezahlt haben, dann überweist Ihnen der Händler die Erstattung auf Ihr Konto.
    Übrigens: Ein Händler will Ihnen einen Gutschein als Erstattung andrehen? Das müssen Sie nur akzeptieren wenn Sie die Bestellung per Gutschein bezahlt haben.
  • Widerruf erklären: Eine der wichtigsten Neuerungen – Sie müssen künftig den Widerruf eindeutig erklären. Laut der Stiftung Warentest reicht es aus, wenn Sie der Rücksendung ein mit Ihren Adressdaten ergänztes Schreiben wie „Hier­mit widerrufe ich den Kauf der am (...) bestellten Ware (...)“ belegen. Wenn Sie vom Händler ein Rücksendeformular haben, dann benutze Sie einfach dieses. Eine Begründung für Ihre Rücksendung ist wie bisher nicht notwendig.
    Tipp der Warentester: Widerrufen Sie am besten zusätzlich per E-Mail und bitten Sie um eine Eingangsbestätigung.
Übrigens: Das Widerrufsrecht gilt wie bisher nicht für alle Waren. Verderbliche Waren wie Lebensmittel, DVDs und Blu-Rays mit geöffneter Versiegelung und Spezialanfertigungen wie Gravuren sind nach wie vor vom Umtausch ausgeschlossen. Das gilt aber zum Beispiel nicht für einen individuell konfigurierten Computer. In diesem Fall kann der Händler die Anpassung ohne großen Aufwand wieder rückgängig machen.
Sonderfall Downloads: Wenn Sie sich Musik oder Filme online kaufen, dann haben Sie auch hier ein Widerrufsrecht. Das erlischt aber sobald Sie sich zum Beispiel die MP3-Datei herunterladen oder sich den Film per Streaming ansehen.

Bei vielen Shops bleiben Rücksendungen gratis

Bei den meisten großen Online-Händlern dürfte bei den Rücksendekosten alles beim Alten bleiben: So werden aller Voraussicht nach Amazon, Zalando und die Online-Shops der Otto-Gruppe auch weiterhin nichts für die Rücksendungen verlangen.
Vor allem kleine Online-Shops und Anbieter von Technik werden wohl die EU-Verbraucherrechterichtlinie zum Anlass nehmen und Rücksendegebühren einführen. Dabei geht es weniger darum, dass man seinen Kunden nichts Gutes tun will, sondern dass man schlicht das Geld benötigt. So lassen sich zum Beispiel Elektrogeräte, die bereits von einem Kunden mehr oder weniger getestet wurden, in vielen Fällen nicht mehr zum normalen Preis verkaufen.

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