24.09.2021
Gesetzesänderung
Online-Bestellungen aus dem EU-Ausland sind jetzt teurer
Autor: dpa
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Um den innereuropäischen Handel zu stärken, gilt in Deutschland seit Juli ein neues Gesetz, das Online-Bestellungen verteuert. Zuvor wurde für Waren aus dem EU-Ausland bis zu einem Wert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese Freigrenze ist abgeschafft.
Das kaputte Ladekabel direkt aus China nachzubestellen, konnte jüngst noch günstiger sein, als es im Laden um die Ecke zu kaufen. Um den innereuropäischen Handel zu stärken, gilt in Deutschland aber seit Juli ein neues Gesetz, das Online-Bestellungen verteuert.
Zuvor wurde für Waren aus dem außereuropäischen Ausland bis zu einem Wert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese Freigrenze ist abgeschafft. Darauf weist "heise online" hin. Für die meisten Warenarten liegt die Steuer bei 19 Prozent, für Lebensmittel, Zeitschriften und Bücher gilt der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Versteuert werden müssen sowohl der Warenwert, als auch die beim Lieferanten entrichteten Versandkosten.
Logistikunternehmen lassen sich ihren Service gut bezahlen
Zusätzlich zur Steuer sind für Waren ab 150 Euro nach wie vor Zollgebühren zu begleichen, sofern diese nicht bereits vom Versender entrichten worden sind. Zudem lassen sich Logistikunternehmen gut bezahlen, wenn diese beim Zollamt bei der Übernahme des Päckchens in Vorleistung gehen. Bei DHL kostet dieser Service sechs Euro. Wer sich das Geld sparen will, kann den Versand direkt zum Zollamt vereinbaren, muss die Sendung dort dann aber selbst abfertigen und abholen.
In der Praxis gelangen laut heise zwar immer noch etliche Päckchen aus Übersee an den Käufer, scheinbar, ohne dass dieser Steuer entrichtet hat. Oft sei diese aber vom Händler vorgestreckt und vom Besteller mit dem Kaufpreis bezahlt worden. Das geht jedoch nur für Waren bis zu einem Sachwert von 150 Euro. Kleinigkeiten erreichen ebenfalls noch unbehelligt ihr Ziel, weil es eine neue Mini-Bagatellgrenze gibt: Der Zoll verzichtet darauf, Abgaben unter einem Euro zu erheben.
Aufgepasst: Infolge des Brexits werden Waren aus dem Vereinigten Königreich seit Januar 2021 zoll- und steuertechnisch genauso behandelt wie Waren aus Übersee.
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