28.12.2015
Umstrittene Bestpreise
Kartellamt untersagt Booking.com Preisklauseln
Autor: Susanne Gillner
Shutterstock/zimmytws
Booking.com versus Kartellamt: Die Behörde untersagt dem Anbieter von Hotelbuchungen die umstrittenen Preisklauseln. Hoteliers durften bisher ihre Zimmer nirgendwo billiger anbieten als auf dem Online-Portal.
Booking.com, größtes Hotelbuchungsportal in Deutschland, liegt im Clinch mit dem Bundeskartellamt. Die Behörde geht schon länger gegen die umstrittenen Preisklauseln vor, jetzt wurde dem Online-Anbieter die Bestpreisregel untersagt, berichtet Süddeutsche.de.
Die Regel verspricht dem Verbraucher auf booking.com die beste Zimmerverfügbarkeit sowie günstigste Buchungs- und Stornierungskonditionen. Zudem dürfen dabei Hoteliers ihre Zimmer nirgendwo billiger anbieten als auf Booking.com. Das verstößt gegen den Wettbewerb, befand nun das Kartellamt. Bis Ende 2016 muss das Portal die Vorgaben in Deutschland aus den Verträgen entfernen.
"Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick von Vorteil für die Verbraucher. Tatsächlich werden dadurch zulasten der Verbraucher niedrigere Preise schlicht unterbunden", zitiert die Süddeutsche Zeitung Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts. So gebe es kaum Konkurrenz zwischen den Online-Portalen, aber auch zwischen den Hotels, die sich damit nicht über den Preis oder andere Konditionen differenzieren können.
Der Markt der Online-Hotelbuchungen ist stark besetzt, zu den großen Anbietern zählen neben Booking.com HRS und Expedia.
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