E-Commerce
13.06.2014
Neues Widerrufsrecht
1. Teil: „Fragen & Antworten zum Online-Shopping“

Fragen & Antworten zum Online-Shopping

Ab heute gelten neue Regeln für das Online-Shopping: Versandhändler dürfen die Rücksendekosten für bestellte Produkte nun immer auf den Kunden abwälzen. com! zeigt, worauf Sie achten müssen.Ab heute gelten neue Regeln für das Online-Shopping: Versandhändler dürfen die Rücksendekosten für bestellte Produkte nun immer auf den Kunden abwälzen. com! zeigt, worauf Sie achten müssen.Ab heute gelten neue Regeln für das Online-Shopping: Versandhändler dürfen die Rücksendekosten für bestellte Produkte nun immer auf den Kunden abwälzen. com! zeigt, worauf Sie achten müssen.
Foto: Shutterstock - Odua Images
Ab heute gelten neue Regeln für das Online-Shopping: Versandhändler dürfen die Rücksendekosten für bestellte Produkte nun immer auf den Kunden abwälzen. com! zeigt, worauf Sie achten müssen.
Bisher war alles recht einfach: Man hat sich zum Beispiel bei T-Shirts und Hosen beim Online-Händler gleich mehrere Größen bestellt – in einer Größe fand der kleine Bauch immer Platz. Die unpassenden Hosen und T-Shirts gingen einfach an den Händler zurück. Über die Rücksendekosten hat man sich keine Gedanken gemacht, denn der vorfrankierte Rücksendeaufkleber wurde meist gleich mitgeschickt.
Doch heute tritt die europäische Verbraucherrechterichtlinie (EU-Richtlinie 83/2011) mit neuen Regeln für das Online-Shopping in Kraft. Händler können die Rücksendekosten für bestellte Produkte nun immer auf den Kunden abwälzen – unabhängig vom Kaufpreis der Ware. Bislang galt das nur für Waren unter 40 Euro und beim Kauf auf Rechnung. Zudem müssen Sie Ihren Widerspruch künftig eindeutig erklären – ein Zurückschicken ohne Kommentar reicht nicht mehr aus.
Die gute Nachricht: Für Bestellungen, die Sie bis gestern getätigt haben, gelten noch die alten Regeln – auch wenn die Ware noch nicht versendet wurde. Erst für Bestellungen ab heute gelten die neuen EU-Richtlinien.
Auf der folgenden Seite beantworten wie Ihnen die wichtigsten Fragen zu den neuen Richtlinien und zeigen, worauf Sie beim Online-Shooping künftig achten müssen.
2. Teil: „In diesen Fällen müssen Sie die Rücksendekosten selbst zahlen“

In diesen Fällen müssen Sie die Rücksendekosten selbst zahlen

Wann muss ich jetzt die Rücksendekosten selbst bezahlen?

Ob ein Händler von seinem neuen Recht Gebrauch macht und die Rücksendekosten künftig in Rechnung stellt, kann er selbst entscheiden. Überprüfen Sie daher vor einer Bestellung die Vertragsbedingungen des Online-Shops. Wer das Rückporto zahlt sollte unter „Folgen des Widerrufs“ stehen.
Da die Rücksendung sperriger Waren wie einer Waschmaschine über eine Spedition teuer sein kann, muss Ihnen der Händler künftig vor der jeder Bestellung mitteilen, wie hoch die Rücksendekosten sind.

Was ist, wenn ich etwas per Expressversand bestelle?

Wenn Sie Ihre Bestellung besonders schnell erreichen soll und einen Versand zum Beispiel per Expresslieferung gewählt haben, dann bleiben Sie auf den zusätzlichen Versandkosten sitzen. Der Händler muss Ihnen bei einer Rücksendung nur die günstigste Versandart ersetzen.
Ein Beispiel: Der Standardversand kostet 2,99 Euro und der Expressversand kostet 6,99 Euro. Wenn Sie die Bestellung widerrufen, dann bekommen Sie nur den Standardversand für 2,99 Euro ersetzt.

Wie lange hat der Händler Zeit, um mir das Geld zu ersetzen?

Hier gilt der altbekannte Spruch „Erst die Ware, dann das Geld“: Der Händler muss Ihnen den Kaufpreis erst dann ersetzen, wenn die Ware wieder bei ihm eingetroffen ist. Dann hat er 14 Tage Zeit, bis das Geld bei Ihnen sein muss.
Sie können die Erstattung aber unter Umständen beschleunigen, indem Sie dem Händler eine Kopie des Einlieferungsbelegs zusenden.
Die Erstattung erfolgt auf demselben Weg wie die Zahlung: Wenn Sie per Bankeinzug bezahlt haben, dann überweist Ihnen der Händler die Erstattung auf Ihr Konto.

Muss ich einen Gutschein als Erstattung akzeptieren?

Einen Gutschein müssen Sie nur akzeptieren, wenn Sie die Bestellung per Gutschein bezahlt haben.
3. Teil: „Sie müssen den Widerruf künftig schriftlich erklären“

Sie müssen den Widerruf künftig schriftlich erklären

Widerruf schriftlich erklären – was bedeutet das?

Ein Zurückschicken der Ware ohne Kommentar reicht nicht mehr aus. Sie müssen dem Händler künftig den Rücktritt vom Kauf schriftlich erklären.
Dabei reicht es aus, wenn Sie der Rücksendung ein mit Ihren Adressdaten ergänztes Schreiben wie „Hier­mit widerrufe ich den Kauf der am (...) bestellten Ware (...)“ belegen. Wenn Sie vom Händler ein entsprechendes Rücksendeformular haben, dann benutzen Sie einfach dieses. Am besten widerrufen Sie zusätzlich per E-Mail und bitten um eine Eingangsbestätigung.
Übrigens: Eine Begründung für Ihre Rücksendung ist wie bisher nicht notwendig.

Kann ich wie bisher alle Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgeben?

Sie können weiterhin gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückschicken. Wie bisher gilt das allerdings nicht für alle Waren. Verderbliche Waren wie Lebensmittel, DVDs und Blu-Rays mit geöffneter Versiegelung und Spezialanfertigungen wie Gravuren sind nach wie vor vom Umtausch ausgeschlossen.
Das gilt aber zum Beispiel nicht für einen individuell konfigurierten Computer. In diesem Fall kann der Händler die Anpassung ohne großen Aufwand wieder rückgängig machen.

Wie sieht es mit Downloads aus?

Wenn Sie sich Musik oder Filme online kaufen, dann haben Sie auch hier ein Widerrufsrecht. Das erlischt aber, sobald Sie sich zum Beispiel die MP3-Datei herunterladen oder sich den Film per Streaming ansehen.

Welche Online-Shops verlangen künftig Rücksendekosten?

Viele große Internet-Shops haben bereits angekündigt, dass ihre Kunden die Ware bei Nichtgefallen weiterhin kostenlos retournieren dürfen. Dazu gehören Amazon, Baur, Deichmann, Douglas, Galeria Kaufhof, H&M, Otto, Tchibo und Zalando.
Vor allem kleine Online-Shops und Anbieter von Technik werden wohl die EU-Verbraucherrechterichtlinie zum Anlass nehmen und über kurz oder lang Rücksendegebühren einführen. Dabei geht es weniger darum, dass man seinen Kunden nichts Gutes tun will, sondern dass man schlicht das Geld benötigt. So lassen sich zum Beispiel Elektrogeräte, die bereits von einem Kunden mehr oder weniger getestet wurden, in vielen Fällen nicht mehr zum normalen Preis verkaufen.

mehr zum Thema