29.10.2014
Internet-Recht
eBay-Käufer muss Bewertung löschen lassen
Autor: Tanja Gabler
Foto: Shutterstock.com/fotogestoeber
Ein Kunde muss seine schlechte Händler-Bewertung auf eBay zurücknehmen. Er hatte sich über mangelhafte Ware beschwert, ohne zuvor den Verkäufer zu kontaktieren.
Der Käufer hatte Bootszubehör im eBay-Shop des Händlers aus Gelting im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen bestellt und sich in der Online-Bewertung über Mängel beschwert. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt. "Es kann nicht sein, dass Internethändler gegen solche Bewertungen völlig schutzlos sind", sagte der Anwalt des Händlers der Süddeutschen Zeitung zufolge.
Der Kunde hatte sich seinerseits auf die Meinungsfreiheit berufen: "Es führt den Sinn solcher Bewertungen ad absurdum, wenn man sich vorher ganz genau überlegen muss, was man schreibt und was nicht." Er habe lediglich seine Meinung sachlich dargestellt. Über einen Schadenersatz wurde nicht entschieden.
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