29.08.2014
Urteil rechtskräftig
Weiterverkauf von E-Books bleibt verboten
Autor: Till Dziallas
Foto: Shutterstock.com/Sergey Nivens
Anbieter von E-Books und Hörbuch-Downloads dürfen den Weiterverkauf der Dateien verbieten. Eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist nun rechtskräftig.
Jetzt ist es rechtskräftig: Anbieter dürfen den Gebrauchtverkauf von E-Books verbieten. Zur Vorgeschichte: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte in einem Urteil vom Mai 2014 bestätigt, dass Anbieter von E-Books und Hörbuch-Downloads den Weiterverkauf der Dateien untersagen dürfen. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hatte zuvor gegen einen Online-Händler geklagt, der eine solche Regelung in seinen AGBs verankert hatte. Die Verbraucherzentrale hatte anschließend Beschwerde gegen das OLG Hamm eingelegt, das die Revision beim Bundesgerichtshof nicht zuließ.
Inzwischen hat die Verbraucherzentrale diese Beschwerde zurückgenommen - damit wird das Urteil rechtskräftig. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, bezeichnet dies als "positives Signal": "Die Entstehung eines 'Gebrauchtmarkts' für E-Books und Hörbücher kann weder im Sinne der Autoren, Verlage und Händler noch der Kunden sein". Denn anders als gedruckte Bücher könnten digitale Inhalte unendlich häufig vervielfältigt und weitergegeben werden. Das würde zu einem Zusammenbruch des Primärmarktes führen, so Sprang, womit Verlage die Preise für Buchinhalte erhöhen müssten und ihre Autoren nicht mehr angemessen bezahlen könnten.
Jeder Vierte Nutzer findet E-Books zu teuer. Das zeigt eine Studie von deals.com. Jeder Siebte liest deshalb nur kostenlose Exemplare.
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