04.09.2019
Öffentliche Domaininhaber-Datenbank
WHOIS-Nachfolger kommt nicht vor 2020
Autor: dpa
microstock3D / Shutterstock.com
Für die im Rahmen der DSGVO abgeschaltete WHOIS-Datenbank gibt es bis heute keine Alternative. Frühestens 2020 wird ein Nachfolger für die öffentliche Domaininhaber-Datenbank erwartet.
Wer herausfinden will, wem eine deutsche Internet-Domain gehört und wann sie registriert wurde, wird noch eine Weile mit Problemen zu kämpfen haben. Denn die "WHOIS-Datenbank", über die man früher einfach, online und direkt den Inhaber einer Domain mit Telefonnummer, E-Mail und Anschrift ermitteln konnte, war im Frühjahr 2018 abgeschaltet worden. Der Grund: Die seit Mai vergangenen Jahres geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt die Erfassung und Bearbeitung personenbezogener Daten nur mit rechtsgültiger Begründung.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, befindet sich eine Nachfolge-Datenbank für die .de-Domains, die den Vorgaben der DSGVO genügt, bis heute "noch nicht im Wirkbetrieb". Mit einer Lösung sei nicht vor 2020 zu rechnen. Bis dahin müssen Menschen mit einem begründeten Interesse - also etwa Sicherheitsbehörden, Inhaber geistigen Eigentums oder Verbraucherschützer - versuchen, die Daten individuell zu ermitteln, Das funktioniert über eine Anfrage bei der Genossenschaft Denic, die das zentrale Register für alle .de-Domains verwaltet.
Dass es aktuell keine öffentlich zugängliche deutsche Domain-Datenbank gibt, stellt zum Beispiel eine Hürde für Menschen dar, die innerhalb kurzer Zeit die Urheber von "Fake News" aufspüren oder den Diebstahl ihres geistigen Eigentums verhindern wollen.
Der Linke-Abgeordnete Andrej Hunko findet es nicht problematisch, dass sich aus der DSGVO auch für Polizei und Geheimdienste Einschränkungen ergeben. Er sagte: "Ich glaube auch dem Wehklagen nicht, dass dadurch wichtige Ermittlungsansätze wegfallen." Hunko forderte vielmehr die Bundesregierung auf, zu Berichten über eine neue Interpol-Anwendung zur gleichzeitigen Abfrage bei allen bekannten Domain-Registrier-Einrichtungen Auskunft zu geben.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, befindet sich eine Nachfolge-Datenbank für die .de-Domains, die den Vorgaben der DSGVO genügt, bis heute "noch nicht im Wirkbetrieb". Mit einer Lösung sei nicht vor 2020 zu rechnen. Bis dahin müssen Menschen mit einem begründeten Interesse - also etwa Sicherheitsbehörden, Inhaber geistigen Eigentums oder Verbraucherschützer - versuchen, die Daten individuell zu ermitteln, Das funktioniert über eine Anfrage bei der Genossenschaft Denic, die das zentrale Register für alle .de-Domains verwaltet.
Dass es aktuell keine öffentlich zugängliche deutsche Domain-Datenbank gibt, stellt zum Beispiel eine Hürde für Menschen dar, die innerhalb kurzer Zeit die Urheber von "Fake News" aufspüren oder den Diebstahl ihres geistigen Eigentums verhindern wollen.
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