31.05.2016
Inkompatible Patronen
Händler haftet für Schäden durch Fremd-Tinte
Autor: Konstantin Pfliegl
Shutterstock - Maxx-Studio
Ein Kunden kauft für seinen Drucker Fremd-Tintenpatronen, die laut Händler mit seinem Gerät kompatibel sind. Damit haftet der Händler für Schäden am Drucker.
Nachfüllpatronen für Tintenstrahldrucker sind vor allem eines: teuer. Da greifen viele Kunden statt zur Originalpatrone des Druckerherstellers zur deutlich preiswerteren Fremdpatrone. Doch wer zahlt eigentlich, wenn die als kompatibel beworbene Fremdtinte dennoch einen Schaden am Drucker verursacht?
Viele Händler geben an, welche Fremtinten mit welchen Druckern kompatibel sind. Damit haftet der Händler für Schäden, welche die Fremdtinte am Drucker verursacht hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Bretten (Az. 1 C 362/15) hervor.
Geklagt hatte eine Kunde, der bei einem ortsansässigen Händler für Tintenpatronen angeblich zu seinem Drucker kompatible Patronen erworben hatte. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, hat der Händler die gekauften Patronen in seinem Online-Shop wie folgt beworben: „4 Druckerpatronen kompatibel für HP 950XL 951XL SET mit Chip und Füllstandsanzeige funktioniert!!!“.
Bei mindestens einer der gekauften Patronen fehlte jedoch offenbar der Chip. Das hatte Folgen: Beim Einsetzen der Patrone verbogen sich einige Kontakte. Eine Reparatur des Druckers sollte rund 200 Euro kosten.
Das Gericht kam zum Ergebnis, dass der Händler für den Schaden einstehen muss. Das im Online-Shop gemachte Werbeversprechen sei eine Garantieübernahme. Der Händler muss Schadenersatz leisten. Sein Angebot, den Drucker selbst zu reparieren, durfte der Kunde zu Recht ablehnen.
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