13.09.2023
Transparenzverzeichnis
Kabinett bringt Online-Atlas für Kliniken auf den Weg
Autor: dpa
wutzkohphoto / Shutterstock.com
Über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in Deutschland sollen sich Patientinnen und Patienten bald auf einem staatlichen Online-Portal informieren können.
Das sehen Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, die das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Das "Transparenzverzeichnis" soll im April 2024 starten und in verständlicher, interaktiver Form über das Angebot am jeweiligen Klinikstandort informieren. Das Gesetz soll eine geplante große Krankenhausreform mit Neuregelungen zur Finanzierung ergänzen, auf deren Grundzüge sich Bund und Länder mehrheitlich verständigt hatten.
Lauterbach sagte: "Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten." Konkret soll auf dem Portal zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Abrufbar sein sollen auch Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung bei medizinischen Leistungen, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten bei ausgewählten Eingriffen.
Für das Verzeichnis sollen die Kliniken zusätzliche Daten melden müssen - unter anderem zu Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten. Über zwei beauftragte Institute sollen die Angaben mit vorhandenen anderen Daten zusammengeführt und zur Veröffentlichung aufbereitet werden.
Lauterbach sagte: "Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten." Konkret soll auf dem Portal zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Abrufbar sein sollen auch Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung bei medizinischen Leistungen, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten bei ausgewählten Eingriffen.
Für das Verzeichnis sollen die Kliniken zusätzliche Daten melden müssen - unter anderem zu Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten. Über zwei beauftragte Institute sollen die Angaben mit vorhandenen anderen Daten zusammengeführt und zur Veröffentlichung aufbereitet werden.
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