22.01.2018
Microsoft weigert sich
USA will Urteil für weltweiten Zugriff auf Cloud-Daten
Autor: Alexandra Lindner
icedmocha / shutterstock.com
Die US-Regierung will weltweiten Zugriff auf Cloud-Daten von US-Unternehmen. Der eigentliche Server-Standort ist dabei unerheblich. Unabhängige Experten konnten zu diesem Fall Gutachten einreichen. Die Frist hierfür endete nun.
Die US-Regierung will von seinem Obersten Gerichtshof die Legitimation für den weltweiten Zugriff auf Cloud-Daten von US-Firmen. Ob sich die Server dabei innerhalb der USA, der EU oder einem anderen Land befinden, ist irrelevant. Datenschützer, Wirtschaftsverbände und sogar ausländische Regierungen laufen Sturm gegen dieses Vorhaben und haben entsprechende Stellungsnahmen an den Obersten Gerichtshof der USA, den Supreme Court, eingereicht. Die Frist hierfür ist nun ausgelaufen.
Angestoßen wurde der Fall durch einen Rechtsstreit zwischen Microsoft und der US-Regierung. Die Redmonder wurden 2013 dazu aufgefordert, personenbezogenen Daten eines Verdächtigen an die Regierung zu übergeben, obwohl die Daten auf einem Server in Irland gespeichert waren. Microsoft weigerte sich und berief sich auf geltendes EU-Recht beziehungsweise das irische Gesetz.
Die Redmonder hatten in dem Streit schließlich Recht bekommen. Daraufhin leitete die US-Regierung die Gesetzesänderung ein. Kommt solch ein Verfahren ins Rollen, können unabhängige Experten ein Sachgutachten beim Supreme Court einreichen. Der Absender beschreibt darin seine Ansicht zur Sachlage. Diese kann bei der Entscheidungsfindung des Gerichts berücksichtigt werden.
Dutzende Gutachten wurden eingereicht
Im betreffenden Fall wurden rund drei Dutzend Expertenmeinungen eingereicht. Darunter Schreiben der Europäischen Kommission im Namen der EU [PDF], der Regierung des Vereinigten Königreichs und Nordirland [PDF], der European Company Lawyers Association (ECLA) [PDF] sowie des Digitalverbandes Bitkom [PDF].
Die große Mehrheit der Experten teilt die Ansicht von Microsoft, dass eine Herausgabe der Daten gegen geltendes Recht verstoße. Zudem sei die geplante Gesetzesänderung nicht oder nur schwer mit internationalem Recht vereinbar.
Eine Durchsetzung wird tatsächlich schwierig. Der Bitkom verweist in seinem Schreiben hierbei auf die in Kürze in Kraft tretende EU-DSGVO. Außerdem könnte das Gesetz die Entwicklungen der Industrie 4.0 empfindlich stören.
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