31.03.2017
Telekommunikations-Anbieter
US-Abgeordnete kippen Datenschutz bei Browser-Verlauf
Autor: dpa
Fotolia.com/alphaspirit
US-Internet-Anbieter hatten kritisiert, dass sie im Wettbewerb mit Google oder Facebook benachteiligt würden. Jetzt sollen sie das Recht bekommen, ohne Zustimmung User-Informationen zu nutzen oder an die Werbebranche zu verkaufen.
Amerikanische Anbieter von Internet-Zugängen sollen das Recht bekommen, ohne Zustimmung der Nutzer Informationen über von ihnen besuchte Websites zu nutzen oder an die Werbebranche zu verkaufen. Nach dem Senat kippte auch das Abgeordnetenhaus ein entsprechendes Verbot der Telekom-Aufsicht FCC. Das Votum fiel mit 215 zu 205 Stimmen knapper aus als erwartet, weil auch 15 Republikaner dagegen stimmten. Die Entscheidung tritt in Kraft, wenn Präsident Donald Trump sie unterzeichnet.
Die FCC (Federal Communications Commission) hatte Internet-Anbieter im vergangenen Herbst dazu verpflichtet, die Zustimmung der Nutzer für die Verwendung der Browser-Daten einzuholen und sie auch unverzüglich zu unterrichten, wenn Informationen in die Hände von Hackern gelangen.
Die FCC (Federal Communications Commission) hatte Internet-Anbieter im vergangenen Herbst dazu verpflichtet, die Zustimmung der Nutzer für die Verwendung der Browser-Daten einzuholen und sie auch unverzüglich zu unterrichten, wenn Informationen in die Hände von Hackern gelangen.
Nachteil im Vergleich zu Facebook oder Google
Die Telekommunikations-Branche hatte kritisiert, dass die FCC-Regelung sie im Wettbewerb mit Online-Firmen wie Google oder Facebook benachteilige. Der Datenschutz sei zudem bereits ausreichend durch die Regeln der Handelsaufsicht FTC geschützt, und die Kommunikations-Behörde habe mit ihrem Vorstoß nur für Verwirrung gesorgt, lautete ihr Argument.
Auch der von Trump eingesetzte neue FCC-Chef Ajit Pai ist dieser Meinung. Allerdings sparen die FTC-Regelungen den Browser-Verlauf aus. Die Abgeordneten untersagten der Telekom-Aufsicht auch, ähnliche Schutzmechanismen wieder einzusetzen.
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