22.06.2018
Datenschutz goes Mainstream
Ein Monat nach dem DSGVO-Start
Autor: dpa
Ivan Marc / Shutterstock.com
500 Millionen EU-Bürger müssen seit einigen Wochen darüber informiert werden, welche Daten von ihnen gesammelt werden. Aber klicken die Verbraucher entsprechende Hinweise nicht ohnehin einfach weg? Selbst wenn, ihnen wäre trotzdem geholfen, sagt Jan Philipp Albrecht.
Die seit kurzem geltenden EU-Datenschutzregeln haben die Position der Internet-Nutzer nach Ansicht des Europapolitikers Jan Philipp Albrecht (Grüne) schon in den ersten Wochen deutlich gestärkt. Selbst wenn Nutzer nicht alle Datenschutz-Hinweise lesen würden, hätten Verbände jetzt die Möglichkeit, gegen illegale Praktiken vorzugehen. "Da wird deutlich mehr Angriffsfläche geschaffen für diejenigen, die sich gegen verbraucherrechtswidrige Praxis wehren wollen", sagte Albrecht der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel.
Auf dieser Grundlage hätten die ersten Verbraucherverbände bereits mehrere Verfahren angestrengt. Albrecht hatte die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) maßgeblich für das Europaparlament mit den EU-Staaten verhandelt.
Nach zweijähriger Übergangszeit gelten die neuen EU-Datenschutzregeln seit dem 25. Mai in allen 28 EU-Ländern. Sie sollen vor allem Verbraucher besser schützen. So wird etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und dem dann zustimmen.
Hohe Geldstrafen bei Verstoß
Bei Verstößen drohen Unternehmen hohe Geldstrafen. Beschweren können sich die EU-Bürger bei den nationalen Datenschutzbehörden - und müssen sich nicht mehr an die Behörden des Landes wenden, in dem das betroffene Unternehmen seinen Sitz hat.
Bis Donnerstag waren bei den Datenschutzbehörden 29 solcher grenzüberschreitenden Fälle gemeldet worden, wie Europas oberste Datenschützerin Andrea Jelinek der dpa sagte. Diese Fälle würden jetzt geprüft. Die allererste Beschwerde richtete sich gegen das und war am 25. Mai um 1.26 Uhr eingegangen, wie die Chefin des EU-Datenschutzausschusses sagte.
Diese Beschwerde war von dem Verein "Noyb" des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems eingereicht worden. Dieser beschwerte sich außerdem über Google sowie die Facebook-Dienste Instagram und WhatsApp. Die Konzerne zwängen Nutzer, Datenschutzbestimmungen zuzustimmen, ohne die die Dienste überhaupt nicht genutzt werden könnten, hieß es. Das sei ein klarer Verstoß gegen die DSGVO.
Grundsätzlich habe das Interesse am Thema Datenschutz in den vergangenen Wochen auch unter Verbrauchern zugenommen, betonten Albrecht und Jelinek. "So viel, wie Leute sich seit dem 25. Mai mit Datenschutz beschäftigt haben, das hat es noch nie in dieser Form gegeben", sagte Albrecht. Jelinek formuliert es so: "Datenschutz goes Mainstream."
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