18.05.2020
Warnung vor Teams und Skype
Microsoft mahnt Berliner Datenschutzbehörde ab
Autor: dpa
deepadesigns / shutterstock.com
Der Berliner Datenschutzbeauftragte weist in einem Leitfaden zur Nutzung von Videokonferenz-Lösungen auf Datenschutz- sowie strafrechtliche Bedenken hin und bringt Microsoft Teams sowie Skype damit in Verbindung. Die Redmonder wehren sich nun und mahnen die Behörde ab.
Der Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit hat unlängst einen Leitfaden zur sicheren Nutzung von Videokonferenz-Tools veröffentlicht. Neben vier wesentlichen Punkten, worauf zu achten sei, wird in dem Dokument auch darauf hingewiesen, dass die Lösungen von Microsoft (und andere) den Richtlinien nicht entsprechen.
Dagegen wehren sich die Redmonder in aller Deutlichkeit. Einem Bericht von t-online.de zufolge hat das Unternehmen eine Abmahnung an die Behörde geschickt. Microsoft fordert, dass Berlin "unrichtige Aussagen so schnell wie technisch möglich zu entfernen und zurückzunehmen" habe.
Die Behörde hat darauf bisher offenbar nicht reagiert. Zumindest ist das betreffende Dokument "Berliner Datenschutzbeauftragte zur Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen" [PDF] weiterhin unverändert abrufbar. In einer Kurzempfehlung zu diesem Thema schreibt die Behörde wörtlich: "Wir weisen darauf hin, dass einige verbreitet eingesetzte Anbieter die aufgeführten Bedingungen zu Redaktionsschluss (2. April 2020) nicht erfüllen, darunter Microsoft, Skype Communications und Zoom Video Communications."
Microsoft sieht dadurch seinen Ruf in Gefahr. Die Aussagen des Datenschutzbeauftragten entsprächen nicht den Tatsachen. Laut t-online nannte der Chefjurist von Microsoft Deutschland die Angaben "faktisch oder rechtlich unzutreffend". Das Berliner-Dokument suggeriere demnach dass Teams und Skyper nicht DSGVO-konform seien und zudem strafrechtliche Bedenken hervorrufen würden. Darauf gebe es jedoch keinerlei Hinweise, so der Jurist weiter.
Unklare Formulierungen
Ganz von der Hand zu weisen sind die Vorwürfe von Microsoft nicht. Das Dokument aus Berlin ist durchaus nicht absolut eindeutig formuliert. Unter anderem heißt es darin, dass "Videokonferenzen das Risiko bergen, unbefugt, auch im Auftrag von Dritten, mitgehört und aufgezeichnet zu werden".
Hierbei wird zwar nicht direkt eine Lösung oder eine Firma genannt, weiter unten werden Microsoft Teams und Skype jedoch als "prominente Beispiele für oben beschriebene Risiken" genannt. Welche Risiken damit genau gemeint sind, wird nicht weiter ausgeführt.
Die Redmonder fordern im Rahmen ihrer Abmahnung lediglich die Änderung beziehungsweise Anpassung der strittigen Absätze. Eine finanzielle Entschädigung will das Unternehmen hingegen nicht.
Während das Videokonferenz-Tool Zoom besonders seit Beginn der Corona-Krise schon mehrfach Gegenstand von kritischen Berichten hinsichtlich des Datenschutzes war, blieben die Microsoft-Produkte bisher unberührt. Welche Auswirkungen der aktuelle Streitfall auf das Nutzerverhalten haben wird, ist nicht klar.
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