26.06.2019
Anpassung für Deutschland
Kritik an geplanter Entschärfung der DSGVO für KMUs
Autor: dpa
vchal / shutterstock.com
Künftig sollen Unternehmen statt ab 10 erst ab 20 Mitarbeitern einen eigenen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen. Dieses Vorhaben stößt nun auf Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD).
Die geplanten Erleichterungen beim Datenschutz für kleinere Betriebe in Deutschland sind bei Datenschützern auf Kritik gestoßen. Die Bundesregierung plant, die Schwelle anzuheben, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen. Bislang sind dafür zehn Mitarbeiter notwendig, die tatsächlich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben. Künftig sollen es 20 Mitarbeiter sein. Über das zweite Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung soll in der Nacht zu Freitag im Bundestag abgestimmt werden.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) erklärte am Mittwoch, dies sei eine "falsche Maßnahme, die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könnte". "Es ist nicht ersichtlich, wieso ein Erfolgsmodell auf einmal aufgeweicht werden soll", erklärte Kelber. Unternehmen, die nach einer Änderung keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen müssten, seien trotzdem verpflichtet, die Vorgaben des Datenschutzrechts einzuhalten, mahnte Kelber an.
Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann verteidigte die Anhebung der Schwelle als Abbau unnötiger Bürokratie: "Wenn man bedenkt, dass 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland gar keine 20 Mitarbeiter haben, dann hat das eine enorme Relevanz."
Vorfeldeinschüchterung durch Datenschutz
In den Beratungen geht es aber nicht nur um die Voraussetzungen für die Berufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Bei der Umsetzung des Datenschutzes soll auch sichergestellt werden, dass die Meinungsfreiheit nicht unnötig durch Datenschutzregelungen beschnitten wird. Ziel ist vor allem, dass Blogger beim Schreiben über andere nicht befürchten müssen, das Recht der Betroffenen auf Datenschutz zu verletzen. Der Datenschutz solle nicht zur "Vorfeldeinschüchterung" beitragen. Die Landesmediengesetze und das Kunsturheberrechtsgesetz, die die Meinungsfreiheit schützen, sollen im Zweifelsfall Vorrang haben.
Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigte sich allerdings enttäuscht, dass sich die Fraktionen nach einem Jahr interner Beratungen zum Thema Meinungsfreeiheit lediglich auf einen Arbeitsauftrag an die Bundesregierung zur Umsetzung der DSGVO-Vorgaben geeinigt hatten und keinen konkreten Regelungsvorschlag präsentierten. "Soll man darüber weinen oder lachen?", twitterte er.
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