27.08.2019
Mitschnitt-Praxis im Smart Home
Hamburger Datenschützer will keine Maßnahmen gegen Google ergreifen
Autor: dpa
metamorworks / Shutterstock.com
Da Google die umstrittene Praxis zur Aufzeichnung und manuellen Auswertung von Sprachmittschnitten im Smart Home wohl nicht ohne Änderungen wiederaufnehmen möchte, sieht Hamburgs Datenschützer von konkreten Maßnahmen gegen den Konzern ab.
Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar sieht bei Google die Bereitschaft, die umstrittene Auswertung von Mitschnitten aus seiner Assistenzsoftware durch Menschen nicht ohne Änderungen wieder aufzunehmen. Deswegen werde er zunächst nicht zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen greifen, erklärte Caspar am Montag. Google hatte die Praxis, einige Aufzeichnungen von Sprachbefehlen an seinen Sprachassistenten von Mitarbeitern abtippen zu lassen, im Juli nach Kritik weltweit ausgesetzt.
"Sollte sich erweisen, dass das Transkribieren entgegen gesetzlichen Vorgaben der DSGVO wieder aufgenommen wird, können jederzeit Eilmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer ergriffen werden", erklärte Caspar. Er kann einen Stopp der Praxis für maximal drei Monate anordnen, denn grundsätzlich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschutzbehörde. Diese Frist liefe allerdings erst an, wenn Caspar einen sogenannten Verwaltungsakt erlässt.
"Sollte sich erweisen, dass das Transkribieren entgegen gesetzlichen Vorgaben der DSGVO wieder aufgenommen wird, können jederzeit Eilmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer ergriffen werden", erklärte Caspar. Er kann einen Stopp der Praxis für maximal drei Monate anordnen, denn grundsätzlich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschutzbehörde. Diese Frist liefe allerdings erst an, wenn Caspar einen sogenannten Verwaltungsakt erlässt.
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