18.08.2014
eGK ab 2015
Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht
Autor: Stefan Bordel
Foto: Gematik
Die alte Krankenversichertenkarte verabschiedet sich: Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Versicherungsnachweis beim Arzt.
Die Digitalisierung macht auch vor dem deutschen Gesundheitswesen nicht halt - Ab dem 1. Januar 2015 gilt nun nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Versicherungsnachweis beim Arztbesuch, die alten Krankenversicherungskarten haben endgültig ausgedient. Auf diesen Stichtag haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Die elektronische Gesundheitskarte soll eine bessere Vernetzung von Ärzten, Krankenkasse, Krankenhäusern und Apotheken gewährleisten. Behandlungsrelevante Daten werden dabei digital ausgetauscht, zuvor geschah dies noch analog über den Postweg.
Des Weiteren soll die neue Gesundheitskarte Versicherten die Möglichkeit bieten, selbst zu entscheiden, wer ihre persönlichen Dokumente einsehen darf und wer nicht. Die ärztliche Schweigepflicht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bleiben dadurch gewahrt. Um die Sicherheit der gespeicherten Daten sicherzustellen, werden diese mit 2.048 Bit verschlüsselt. Arztbriefe, Befunde oder Laborwerte bleiben dadurch ohne Freigabe durch den Versicherten stets elektronisch geschützt. Das Lichtbild auf der Vorderseite soll zudem einem Missbrauch vorbeugen.
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