26.07.2019
Alexa, Siri und Co
Datenschutzbeauftragter: Prüfung zu Sprachassistenten steht noch aus
Autor: dpa
Screeny / Shutterstock.com
Was den Datenschutz bei der Nutzung von Sprachassistenten wie "Alexa" von Amazon, "Siri" von Apple oder "Google Assistant" betrifft, sind viele Fragen in Europa noch nicht geklärt.
In Europa sind viele Fragen zum Datenschutz bei der Anwendung von Sprachassistenten wie "Alexa" von Amazon, "Siri" von Apple oder "Google Assistant" ungeklärt. Darauf hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in einem Antwortschreiben auf entsprechende Fragen des fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Uwe Kamann hingewiesen. Kelber teilte mit, die zuständigen Behörden in Luxemburg, Irland sowie in München und Hamburg hätten ihre rechtlichen Überprüfungen dazu noch nicht abgeschlossen.
In seinem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, führte Kelber weiter aus: "Wir werden uns sicher über kurz oder lang im Europäischen Datenschutzausschuss mit den Sprachassistenten im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung beschäftigen und zu abschließenden Urteilen kommen". Dazu bedürfe es aber zunächst abgeschlossener Verfahren bei den federführenden Aufsichtsbehörden in Luxemburg (für Amazon und Google) und Irland (Amazon). Innerhalb Deutschlands liege die Zuständigkeit für den Privatsektor - mit Ausnahme von Post- und Telekommunikationsdienstleistern - bei den Aufsichtsbehörden der Länder.
Aufzeichnung und Transkription von Gesprächen
Der Datenschutzbeauftragte erklärte, aus seiner Sicht sei es "problematisch", wenn aufgezeichnete Gespräche transkribiert und beispielsweise von Amazon-Mitarbeitern zur Systemverbesserung analysiert würden, "ohne dass es hierüber eine transparente Information gibt". Bei seiner Behörde habe es zur Frage des Datenschutzes bei der Anwendung von Sprachassistenten bereits Anfragen verunsicherter und besorgter Bürger gegeben, berichtete Kelber.
Das Bundesinnenministerium antwortete auf Kamanns Frage nach der Sicherheit persönlicher Daten bei der Nutzung von Sprachassistenten, der datenschutzrechtliche Rahmen sei im Wesentlichen durch EU-Recht vorgegeben und werde von der Bundesregierung grundsätzlich als ausreichend erachtet. "Es darf nicht sein, dass Datenmissbrauch oder möglicherweise sogar strafrechtlich relevanten Vorgängen nicht nachgegangen wird, nur weil der Hauptsitz eines Unternehmens sich im Ausland befindet und sich in Deutschland hierfür niemand zuständig fühlt", kritisierte Kamann.
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