27.12.2018
Bär fordert Abstriche
Datenschutz blockiert digitales Gesundheitswesens
Autor: dpa
Guschenkova / shutterstock.com
Die deutschen Datenschutzgesetze blockieren die Digitalisierung des Gesundheitswesens, sagt Dorothee Bär. Um die Entwicklungen voranzutreiben, fordert die Digitalministerin nun, einige Regeln zu streichen oder zu lockern.
Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) fordert Abstriche beim deutschen Datenschutz, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu forcieren. "Wir haben in Deutschland mit die strengsten Datenschutzgesetze weltweit und die höchsten Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre. Das blockiert viele Entwicklungen im Gesundheitswesen, deshalb müssen wir da auch an der einen oder anderen Stelle abrüsten, einige Regeln streichen und andere lockern", sagte Bär der "Welt am Sonntag". Die Deutschen seien "insgesamt bei allem zu zögerlich und zu sehr von Ängsten getrieben und gehemmt".
Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sagte dem "Handelsblatt", die Debatte könne Misstrauen bei Patienten schüren. "Es ist nicht in Ordnung, wenn eine Vertreterin der Bundesregierung erneut ohne jeden Beleg versucht, dem Datenschutz den Schwarzen Peter für gescheiterte oder verzögerte IT-Projekte zuzuschieben."
Stiftung Patientenschutz warnt vor Auflockerung des Datenschutzes
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor Abstrichen beim Datenschutz. Im Gesundheitswesen gehe es um die sensibelsten Daten überhaupt, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. "Die Menschen müssen sicher sein, dass Informationen über ihre Krankheit und Therapie nicht ungeschützt für jedermann zugänglich sind." Die Datenschutz-Grundverordnung der EU lasse das auch gar nicht zu. Bär und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollten ein Bundesamt für die Digitalisierung im Gesundheitswesen schaffen. "So kann unter höchsten Sicherheitsstandards eine einheitliche und dynamische Plattform geschaffen werden."
Auf eine grundsätzliche Struktur der schon lange geplanten elektronischen Patientenakte haben sich Ärzte und Kassen inzwischen verständigt. Bis 2021 vorgesehen sind drei Bereiche, die etwa auch über Smartphones abrufbar sein sollen: einer mit medizinischen Daten der Ärzte, einer mit Versicherten-Informationen der Kassen und einer, in den Patienten selbst Daten einspeisen können.
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