01.07.2013
Cloud-Dienst
Microsoft verliert Skydrive-Namensstreit
Autor: Michael Rupp
Foto: Microsot (Montage)
Das englische Pay-TV-Unternehmen British Sky Broadcasting Group macht Microsoft die Nutzung des Markennamens Skydrive streitig. Nun haben die Engländer einen juristischen Sieg errungen.
Die BSkyB Corporate – die Abkürzung steht für British Sky Broadcasting Group – hat sich im Namensstreit um die Marke Skydrive vor Gericht gegen Microsoft durchgesetzt. Für Microsoft könnte die juristische Schlappe in England weitreichende Folgen haben, die bis zu einem Verbot der Nutzung des Namens Skydrive in England oder Europa gehen könnten.
Das englische Pay-TV-Unternehmen, das unter der Namenskurzform Sky bekannt ist, hatte bereits im Jahr 2011 Anspruch auf die Marke Skydrive bekundet. Microsoft nutzt die Bezeichnung Skydrive weltweit für den firmeneigenen Online-Speicherdienst. In Windows 8 ist Skydrive fester Bestandteil. Außerdem wird der Skydrive-Client als Tool und App für Windows und Mobilbetriebssysteme angeboten. Sky zufolge besteht Verwechslungsgefahr zu einem vom Pay-TV-Sender in der Vergangenheit betriebenen Dienst wie auch eine generelle Verwechslungsgefahr zu Sky.
Ein englisches Gericht gab dem Begehren von Sky nun im Rahmen eines Urteils statt. Das Strafmaß wurde allerdings noch nicht verkündet.
Fazit
Für Microsoft ist Skydrive nicht eine x-beliebiger Name, denn der dahinterstehende Dienst ist ein strategisches Produkt und Komponente in vielen anderen Produkten des Konzerns. So ist anzunehmen, dass sich Microsoft mit den Markenrechteinhabern finanziell einigen wird.
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