08.02.2018
Qualcomm-Patentstreit
Münchner Richter sollen über iPhone-Verkaufsverbot entscheiden
Autor: dpa
Viorel Sima - Shutterstock
Im Patentkrieg zwischen Qualcomm und Apple soll nun das Münchner Landgericht darüber entscheiden, ob in Deutschland ein Verkaufsverbot für die neuen iPhone-Modelle verhängt wird.
Der Chiphersteller Qualcomm will Apple den Verkauf seiner neuen iPhone-Modelle in Deutschland verbieten lassen - seit Donnerstag verhandelt das Münchner Landgericht darüber. Qualcomm wirft Apple vor, in seinen Smartphones patentrechtlich geschützte Technologien zu verwenden, ohne dafür zu zahlen.
Beide Konzerne sind in Kalifornien zuhause - auch dort streiten sich beide Parteien vor Gericht. Die deutschen Gerichte gelten im Vergleich zu amerikanischen aber als schneller und freundlicher gegenüber Patentinhabern - auch deshalb hat Qualcomm in München und in Mannheim zwei weitere Klagen eingereicht.
In dem Streit klagte zunächst Apple mit dem Vorwurf, der Halbleiter-Spezialist verlange zu viel für Patentlizenzen und forderte eine Milliarde Dollar Rabatt-Zahlungen, die Qualcomm zunächst zugesagt habe, dann aber zurückgehalten habe. Der Chip-Hersteller konterte, Apple verfälsche Tatsachen und habe Regulierer zu Attacken angestachelt.
Im Juli 2016 warf Qualcomm in weiteren US-Klagen Apple die Verletzung von sechs Patenten vor und will die Einfuhr von iPhones mit Intel-Funkchips in die USA verbieten lassen. Qualcomm-Chips sorgen in den meisten Smartphones für die Funkverbindung. Erst seit zwei Jahren baut Apple in einen Teil der iPhone-Modelle - die vor allem in Europa verkauft werden - Chips von Intel ein.
Bei den Klagen in Deutschland geht es aber auch um eine Technologie, mit der der Stromverbrauch eines Smartphones an die momentane Aufgabe angepasst wird. Dazu gehört auch eine Methode, bei einer Videoübertragung mehrere Datenübertragungsspuren zu bündeln.
Wegen angeblicher Patentverletzung will Qualcomm einen Einfuhr- und Verkaufsstopp für iPhones in Deutschland erreichen und verlangt auch Schadenersatz. Apple beantragte, die Klage abzuweisen. Zum Auftakt des Prozesses wurde ein Streitwert von 20 Millionen Euro festgesetzt.
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