06.12.2017
Urteil
Apple gewinnt Markenstreit gegen chinesischen Mi-Pad-Hersteller
Autor: dpa
Viorel Sima / shutterstock.com
Im Markenstreit mit dem chinesischen Hersteller Xiaomi ist der kalifornische Elektronikkonzern Apple nun als Sieger vom Platz gegangen.
Apple hat vor dem EU-Gericht einen Markenstreit mit dem chinesischen Konkurrenzunternehmen Xiaomi gewonnen. Die Luxemburger Richter entschieden am Dienstag, dass Xiaomi seine für Tabletcomputer genutzte Bezeichnung Mi Pad nicht als Unionsmarke eintragen darf. Das Wortzeichen sei der älteren Apple-Marke iPad zu ähnlich, was zu einer Verwechslungsgefahr führen könne, hieß es zur Begründung.
Auf Grundlage des Urteils könnte Apple nun von Xiaomi verlangen, den Verkauf von Tabletcomputern unter dem Namen Mi Pad einzustellen. Wenn sich das chinesische Unternehmen weigert, könnte Apple vor ein Markengericht ziehen.
Mit dem Urteil vom Dienstag bestätigte das EU-Gericht eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Euipo). Dieses hatte einem Widerspruch Apples gegen die Markeneintragung bereits 2016 stattgegeben.
Drei Modelle
Huawei bringt die Pura-70-Serie nach Deutschland
Bei Huawei löst die Pura-Serie die P-Modelle in der Smartphone-Oberklasse ab. Nach dem Debüt in China hat der Hersteller jetzt auch die Preise und das Startdatum für den deutschen Markt genannt.
>>
EU-Entscheidung
Apple muss auch das iPad für alternative App-Stores öffnen
Nachdem die EU-Kommission bereits die Öffnung der iPhones für alternative Anbieter von App-Stores erzwungen hat, muss Apple dies nun auch auf dem iPad ermöglichen.
>>
Visual Display
Samsung bringt The Frame auf die Art Basel in Basel
Die Basler Ausgabe der Art Basel erhält Besuch von Samsung. Der Samsung-Fernseher "The Frame" wird als offizielles Visual Display der Messe zum Einsatz kommen.
>>
Letzte Hürde genommen
USB-C kommt als einheitlicher Ladestandard
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat einer EU-Richtlinie zugestimmt, die USB-C als einheitlichen Anschluss zum Laden von Elektrogeräten festlegt.
>>