31.01.2019
Vor dem Landgericht München
Apple erzielt Teilerfolg im Patentstreit gegen Qualcomm
Autor: dpa
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Apple erzielt im Patentstreit mit Qualcomm einen ersten Erfolg vor dem Landgericht München. Der Richter stellte fest, dass Apple mit einer Suchfunktion früherer Betriebssysteme zumindest einen Teil der Qualcomm-Software-Patente nicht verletzt.
Apple hat in seinem Patentstreit mit dem Chipkonzern Qualcomm einen Erfolg vor dem Landgericht München errungen. Der Konzern verletzt mit einer Suchfunktion früherer Betriebssysteme zumindest einen Teil der Qualcomm-Software-Patente nicht, wie der Vorsitzende Richter am Donnerstag verkündete. In der Verhandlung stritten die beiden Konzerne um die Suchfunktionen "Spotlight" sowie "Siri & Suchen". Qualcomm hatte geklagt, weil Apple damit aus seiner Sicht gegen vier seiner Patente verstieß.
Bei zwei dieser Patente wies der Vorsitzende Richter die Klage ab. Bei den beiden anderen kündigte er an, dass weiter mündlich verhandelt werde. Eine vorläufige Einschätzung des Europäischen Patentamts müsse erst noch berücksichtigt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verhandlung dauert bereits ein Jahr
Das Münchner Landgericht verhandelt schon seit einem Jahr über den Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm. Die beiden US-Konzerne prozessieren auch in den USA, China und Großbritannien gegeneinander. Apple wirft Qualcomm zu hohe Lizenzgebühren vor und rüstet inzwischen viele Smartphones mit Intel-Chips aus. Qualcomm verklagte Apple vor vielen Gerichten - in Deutschland nicht nur in München, sondern auch in Mannheim - mit dem Vorwurf der Patentverletzung. In Mannheim setzte sich zuletzt Apple durch.
Im Dezember hatte das Münchner Gericht Apple indes in einem anderen Verfahren den Verkauf der iPhone-Modellreihen 7, 8 und X in Deutschland verboten und Qualcomm Schadenersatz wegen Patentverletzung zugesprochen. Damals ging es um eine Qualcomm-Technik, die den Stromverbrauch des Smartphones besser anpasst und so die Akkulaufzeit verlängert. Apple legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.
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