05.11.2022 01:02 Uhr
Zertifizierung :
Umwelt- & Qualitätsprüfzeichen für IT-Produkte
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CE-Kennzeichnung: Das CE-Zeichen ist gar kein Prüfsiegel, sondern ein seit Januar 1997 verbindliches Verwaltungszeichen für alle elektrischen und elektronischen ITK-Produkte. Der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte erklärt damit gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ Das bedeutet, dass CE-gekennzeichnete Produkte zumindest bei vorgesehener Verwendung sicher sein sollten.
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Durchgestrichene Mülltonne: Neben der CE-Kennzeichnung ist für IT-Produkte seit August 2005 gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG zu Produktrücknahme und Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten auch das Zeichen "Durchgestrichene Mülltonne" verbindlich. Derart gekennzeichnete Produkte dürfen nicht in den Hausmüll geworfen werden. Ein Balken unterhalb des Symbols zeigt zudem, wann das Produkt in Verkehr gebracht wurde.
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Geprüfte Sicherheit: Das GS-Zeichen ist eine freiwillige Kennzeichnung des Herstellers, das auf Antrag von einer anerkannten GS-Prüfstelle der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) vergeben wird. Das Prüfsiegel bescheinigt einem verwendungsfertigen Produkt, dass es den Anforderungen des § 21 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entspricht und bei bestimmungsgemäßer Verwendung sowie bei vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit des Nutzers nicht gefährdet.
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Energy Star: Dieses US-amerikanische Umweltzeichen bescheinigt, dass ein Gerät die Stromsparkriterien der US-Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) und des US-Energieministeriums erfüllt. Bewertet wird dabei der Energieverbrauch von Bürogeräten in verschiedenen Betriebszuständen sowie der typische Energieverbrauch. Die Prüfung wird allerdings meist vom Hersteller durchgeführt und die Einhaltung der Vorgaben mit einer Selbsterklärung bestätigt.
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Blauer Engel: Dieses Umweltzeichen für besonders umweltschonende Produkte und Dienstleistungen wird in Deutschland seit 1978 vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. vergeben. Neben Prüfberichten durch akkreditierte Institute müssen für die Vergabe des Umweltzeichens auch diverse Herstellernachweise zu verbauten Komponenten, Materialien und zur Entsorgung erbracht werden. Die vollständige Unbedenklichkeit eines Produkts bescheinigt der Blaue Engel allerdings nicht.
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EPEAT: Das Electronics Product Environmental Assessment Tool (EPEAT) bewertet die Umweltfreundlichkeit von Computern und anderen IT-Geräten nach IEEE Standards (IEEE 1680) und klassifiziert sie mit Labels in Gold, Silber oder Bonze. Bis vor kurzem mussten US-Behörden bei der IT-Beschaffung noch auf die Einhaltung der EPEAT-Kriterien achten. Seit der am 19. März 2015 unterzeichneten Executive Order 13693 ist diese Vorgabe aber obsolet.
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Nordic Swan: Dieses Umweltzeichen der skandinavischen Länder entspricht in vielen Bereichen dem in Deutschland vergebenen Blauen Engel, geht aber zum Teil über dessen Anforderungen noch hinaus. So wird bei der Vergabe des Ökolabels beispielsweise auch der gesamte Herstellungsprozess lückenlos beobachtet. Eine umweltschonende Produktion und Reduktion der Abfälle sind unabdingbare Kriterien des Zertifikats.
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TCO: Die vom Dachverband der schwedischen Angestellten- und Beamtengewerkschaft, der Tjänstemännens Central-Organisation, vergebene TCO-Zertifizierung beinhaltet Anforderungen hinsichtlich Ergonomie, Energieverbrauch, Emission und Ökologie & sozialer Verantwortung. Bekannt ist vor allem das TCO-Label für PC-Monitore (TCO ’92, ’95, ’99, ’03, ’06), entsprechende Zertifizierungen existieren aber auch für Drucker (TCO ’99), Büromöbel (TCO ’04) oder Mobiltelefone (TCO ’01).