13.06.2017
Stromverbrauch von Elektrogeräten
Neue Energielabel sollen für Klarheit sorgen
Autor: dpa
Niyazz / Shutterstock.com
Ab 2019 soll es beim Kauf von Elektrogeräten übersichtlicher zugehen. Die EU passt die Kennzeichnung der Energieeffizienz an die technische Entwicklung an. Allerdings erstmal nur für manche Geräte.
Schon früher galten diese Kategorien. Irgendwann waren die Geräte jedoch so energieeffizient, dass sie fast alle in die Kategorie A fielen. Unterschiede wurden daher mit immer mehr Pluszeichen markiert. Die Folge: Alle Geräte wirkten sparsam. Künftig sollen die Kriterien automatisch nachjustiert werden, so dass A dauerhaft die beste Klasse bleibt.
Die EU-Kommission verspricht sich von der klareren Kennzeichnung eine Energieersparnis im großen Maßstab. Bis die ersten neuen Labels im Handel auftauchen, wird es aber noch eine Weile dauern. Das EU-Parlament rechnet damit, dass es 2019 so weit sein wird.
"Verbraucher werden sich trotzdem noch eine Weile mit unterschiedlichen Kennzeichnungen rumschlagen müssen", sagte Johanna Kardel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Eingeführt wird die neue Skala in einem ersten Schritt nämlich nur für manche Geräte - etwa Waschmaschinen, Lampen und Smart-TVs. Für Staubsauger, Dunstabzugshauben oder Heizungen folgt die Anpassung erst später.
Neue Kennzeichnung ist aufwendig
Die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Martina Werner erklärt die unterschiedlichen Fristen mit dem großen Arbeitsaufwand, den die Berechnung für die neuen Kennzeichnungen bedeute. "Das braucht seine Zeit. Das ist sehr technisch und muss rechtssicher sein." Außerdem seien die Labels für moderne Heizungen auf einem relativ neuen Stand.
Die EU-Kommission hatte die Rückkehr zur Skala von A bis G bereits im Juli 2015 vorgeschlagen. Das Label selbst gibt es seit 20 Jahren. Der EU-Rat, also die Mitgliedstaaten, muss noch formal zustimmen. Allerdings hatte sich das Parlament bereits im März mit Vertretern der Mitgliedstaaten auf die Neuregelung geeinigt. Nicht durchsetzen konnten sich die Abgeordneten mit der Forderung, Verbraucher für falsch gekennzeichnete Geräte zu entschädigen.
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